Breitband und Mobilfunk
Breitband und Mobilfunk
Leistungsfähige Breitbandnetze sind ein entscheidender Standortfaktor. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass alle Haushalte und Betriebe im Kreis Zugang zum Glasfasernetz bekommen. Viele Ortschaften sind schon jetzt an das Breitbandnetz angeschlossen. Ein flächendeckender Glasfaserausbau ist bis 2025 geplant. Unter dem Leitsatz „So viel Markt wie möglich, so viel öffentliches Engagement wie nötig“ vertritt die WESt die Interessen des Kreises Steinfurt im Breitbandmarkt und übernimmt die Koordinierung der Entwicklung. Die WESt agiert dabei anbieterunabhängig.
Was ist Breitband? Was ist das Ziel für den Kreis Steinfurt?
Nach gängiger Definition der EU-Kommission wird von einer Breitbandanbindung gesprochen, wenn mehr als 30 Mbit/s als Downloadgeschwindigkeit zur Verfügung stehen.
Es gibt verschiedenste Techniken am Markt, um solche und höhere Geschwindigkeiten zu erreichen, z.B. Glasfaser, Funklösungen, Vectoring oder Coax-Kabel.
Unsere Zielsetzung für den Kreis Steinfurt ist es, bis zum Jahr 2025 100 % FTTB (Fibre to the building), also Glasfaser bis in jedes Gebäude zu ermöglichen. In den bisher sehr benachteiligten Außenbereichen sollen die 100% bereits 2021 erreicht werden. Da in den meisten Ortskernen der kleineren Kommunen bereits ein Glasfasernetz errichtet wurde, liegt der mittelfristige Schwerpunkt auf der Erschließung der Mittelzentren und „Randbereiche“.
Privatwirtschaftlicher Ausbau
Bei uns im Kreis Steinfurt herrscht ein reger Wettbewerb unter den Telekommunikationsanbietern.
Hier finden Sie eine Liste der aktiven, überregionalen Anbieter mit eigener Infrastruktur im Kreis.
Darüber hinaus engagieren sich die Stadtwerke im Kreis für den Glasfaseranschluss von Gewerbe- und zum Teil auch von Privatkunden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Stadtwerk.
Deutsche Glasfaser Holding GmbH
EWE TEL GmbH/ osnatel
innogy TelNet GmbH
Telekom Deutschland GmbH
teutel GmbH
tkrz Stadtwerke GmbH
Unitymedia GmbH
Unitymedia GmbH
Bundesförderprogramm Breitband
Die Karte zeigt Ihnen, wo im Kreis Steinfurt sogenannte "weiße Flecken" sind, also unterversorgte Gebiete.
Durch das Bundesförderprogramm Breitband sollen diese weißen Flecken mit Glasfaser versorgt werden.
In den letzten zwei Jahren konnten hierdurch fast 160 Mio. € Fördermittel für den Breitbandausbau im Kreis Steinfurt eingeworben werden.
Eine detaillierte Darstellung der Fördergebiete finden Sie hier im Geodatenatlas des Kreises Steinfurt.
Weiße-Flecken-Förderung
0€
Fördersumme Bund0€
Fördersumme Land0€
Eigenanteil KommunenNützliche Links
Hier finden Sie nützliche Links rund um das Thema Breitband:
FAQs
- Aktuelle Versorgung mit <30 Mbits
- Kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau bis Ende 2019 angekündigt
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt die betroffene Adresse für eine Förderung in Frage. Im Kreis Steinfurt wurde für 100 % aller nach unseren Informationen so unterversorgten Adressen eine Förderung beantragt und vorläufig bewilligt. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Adresse die Voraussetzungen zwar erfüllt, aber nicht innerhalb des Fördergebietes liegt, kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn Ihr Anschluss im Fördergebiet liegt, werden Sie über den Beginn der Ausbaumaßnahmen schriftlich in Kenntnis gesetzt, sobald die Fördermittel endgültig bewilligt sind. Neben einem Tarif zur Nutzung müssen Sie auch einen Gestattungsvertrag mit dem ausbauenden Unternehmen schließen, der es diesem erlaubt auf Ihrem Grund und Boden tätig zu werden und den Glasfaseranschluss bis in Ihren Hausanschlussraum zu legen.
Wenn Ihre Adresse innerhalb des Fördergebietes liegt (siehe Gebietskarte) werden die Kosten für die Errichtung eines Glasfaser-Hausanschlusses während der Erschließungsarbeiten durch die Fördergelder des Bundes und des Landes so wie den Eigenanteil der Kommune getragen. Der Hausanschluss ist für Sie also kostenlos, wenn Sie sich während der Bauphase für einen Anschluss entscheiden! Ein Anschluss zu einem späteren wird voraussichtlich mit hohen Kosten verbunden sein.
Nach Herstellung des Anschlusses zahlen Sie die übliche Aktivierungsgebühr sowie die monatlichen Kosten für den von Ihnen gebuchten Tarif.
- Wenn Ihre Adresse in der nähe eines förderfähigen Gebietes liegt, ist sie für das ausbauende Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich durchaus interessant. Hier sind die WESt und die antragstellenden Kommunen in enger Abstimmung, um eine Anbindung solcher Adressen durch das TKU privatwirtschaftlich zu ermöglichen.
- In den meisten Ortskernen der kleinen Kommunen ist Glasfaser bereits verfügbar. Die größeren Städte sind zurzeit durch Vectoring gut versorgt. Es herrscht ein reger Wettbewerb zwischen den zahlreichen Anbietern im Kreis, welcher durch die Außenbereichsförderung weiter angeregt wird und weitere TKUs in den Kreis holt. Daher ist mit weiteren privatwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten in den Innenbereichen und noch unversorgten Ortsteilen zu rechnen.
Mittels eines europaweiten Breitband-Ausschreibungsverfahrens werden die Unternehmen ausgewählt, die ein Glasfasernetz in den förderfähigen Bereichen errichten. Dieses Glasfasernetz muss diskriminierungsfrei sein - das heißt, dass jeder Anbieter, der auf dem Netz anbieten möchte, dies auch tun kann, wenn er mit dem ausbauenden Unternehmen die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Der Fachbegriff dafür lautet "Open Access" und ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, können verschiedene Anbieter ihre Glasfaser-Internetprodukte über dieses Netz vertreiben. Der Endkunde kann dann zwischen den verschiedenen Anbietern, die sich für dieses Glasfaser-Netz haben freischalten lassen, frei wählen.
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