Förderprogramme

Öffentliche Förderprogramme für Gründende

Für mehr Sicherheit bei der Existenz­gründung

Förder­programme

Öffentliche Förderprogramme für Gründende

Neben Eigenmitteln und Fremdkapital sind öffentliche Finanzierungshilfen in der Gründungsphase eine der wichtigsten Liquiditätsquellen. Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gibt es zahlreiche öffentliche Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Lassen Sie sich am besten von der WESt beraten – als zuständige Kontaktstelle im Kreis Steinfurt helfen wir Ihnen, die Fördervoraussetzungen abzuklären und die Anträge auf den Weg zu bringen.

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Förderung des Lebens­unterhaltes für arbeitslose Gründende

Existenzgründende, die Arbeitslosengeld beziehen, können in der Anfangsphase der Selbstständigkeit Zuschüsse zum Lebensunterhalt erhalten. Je nachdem, welche Leistungen bezogen werden, können folgende Förderungen beantragt werden:

Öffentliche Darlehen

Jede Unternehmensgründung will finanziert sein. KfW Mittelstandsbank und NRW.Bank bieten Existenzgründenden zahlreiche Kredite zur Finanzierung der Startphase an. Die Vorteile öffentlicher Darlehen sind beispielsweise Festzinsen über die gesamte Laufzeit, Haftungsfreistellungen oder die Tilgungsmodalitäten. Neben der Inanspruchnahme tilgungsfreier Anlaufjahre besteht häufig auch die Option, Sondertilgungen zu leisten beziehungsweise den Kredit vorzeitig zurückzuführen.

Welche Förderkredite für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einer Ansprechperson der WESt.

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Business Angels

Eine sinnvolle Alternative zu öffentlichen Förderprogrammen ist die Zusammenarbeit mit Business Angels, die vielversprechende Start-ups mit Kapital und Know-how unterstützen. Im Münsterland gibt es das Business-Angel-Netzwerk „Startort“, das Gründende und erfahrene Unternehmer und Unternehmerinnen zusammenbringt. Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie mit den Business Angels in Kontakt kommen!

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Bezuschussung der Gründungs­beratung

Das Land NRW bezuschusst die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen durch Existenzgründende vor der Gründung beziehungsweise der Übernahme eines Unternehmens. Durch das Beratungsprogramm Wirtschaft werden 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 400 € Zuschuss) vom Land übernommen. Bei Beratungen können bis zu vier Beratungstage gefördert werden. Im Ausnahmefall einer Betriebsübernahme können sogar bis zu sechs Tage bezuschusst werden.

Vor der Beratung ist es notwendig, mit der WESt ein Kontaktgespräch zu führen. In diesem Gespräch werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt sowie die Anträge auf den Weg gebracht.

Ihre Ansprechperson

Alina Overfeld

Alina Overfeld
 E-Mail
 +49 2551 69-2781

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