Förderprogramme
Förderprogramme
Öffentliche Förderprogramme für Gründende
Neben Eigenmitteln und Fremdkapital sind öffentliche Finanzierungshilfen in der Gründungsphase eine der wichtigsten Liquiditätsquellen. Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gibt es zahlreiche öffentliche Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Lassen Sie sich am besten von der WESt beraten – als zuständige Kontaktstelle im Kreis Steinfurt helfen wir Ihnen, die Fördervoraussetzungen abzuklären und die Anträge auf den Weg zu bringen.
Förderung des Lebensunterhaltes für arbeitslose Gründende
Existenzgründende, die Arbeitslosengeld beziehen, können in der Anfangsphase der Selbstständigkeit Zuschüsse zum Lebensunterhalt erhalten. Je nachdem, welche Leistungen bezogen werden, können folgende Förderungen beantragt werden:
Öffentliche Darlehen
Jede Unternehmensgründung will finanziert sein. KfW Mittelstandsbank und NRW.Bank bieten Existenzgründenden zahlreiche Kredite zur Finanzierung der Startphase an. Die Vorteile öffentlicher Darlehen sind beispielsweise Festzinsen über die gesamte Laufzeit, Haftungsfreistellungen oder die Tilgungsmodalitäten. Neben der Inanspruchnahme tilgungsfreier Anlaufjahre besteht häufig auch die Option, Sondertilgungen zu leisten beziehungsweise den Kredit vorzeitig zurückzuführen.
Welche Förderkredite für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einer Ansprechperson der WESt.
Gründungsstipendium NRW
Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, sodass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll und ganz auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. Das STARTERCENTER NRW bei der WESt mbH ist eines von 37 akkreditierten Gründungsnetzwerken in NRW und dort finden regelmäßig Jury-Sitzungen statt, in denen Gründende ihre Geschäftsidee pitchen.
Bezuschussung der Gründungsberatung
Das Land NRW bezuschusst die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen durch Existenzgründende vor der Gründung beziehungsweise der Übernahme eines Unternehmens. Durch das Beratungsprogramm Wirtschaft werden 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 400 € Zuschuss) vom Land übernommen. Bei Beratungen können bis zu vier Beratungstage gefördert werden. Im Ausnahmefall einer Betriebsübernahme können sogar bis zu sechs Tage bezuschusst werden.
Vor der Beratung ist es notwendig, mit der WESt ein Kontaktgespräch zu führen. In diesem Gespräch werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt sowie die Anträge auf den Weg gebracht.
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