Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Anforderungen und Pflichten im Überblick

Seit Anfang 2023 ist das neue Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das umfassende Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement von Unternehmen definiert. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird staatlich kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Reputationsverlust. Jedes Unternehmen in Deutschland ist über seine Lieferkette direkt oder indirekt von dem Gesetz betroffen, sodass es unerlässlich ist, die eigenen Pflichten zu kennen.
Michaela Streibelt, Beraterin bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung, gibt einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen und Pflichten des Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und zeigt auf, welche Unterstützungsangebote Unternehmen nutzen können.
Referentin: Michaela Streibelt | Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
Das Online-Meeting findet über Microsoft Teams statt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie vor Beginn der Veranstaltung einen Zugangslink per E-Mail.
Die Veranstaltung ist Teil der Online-Veranstaltungsreihe „Nachhaltigkeit in der Wirtschaft“ – ein kostenfreies Gemeinschaftsangebot der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster.
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