Inklusionsscheck geht 2025 weiter – Auch Unternehmen können mitmachen

Das beliebte Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch in 2025 fortgeführt: Das Land unterstützt mit insgesamt 500.000 Euro Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Für das seit 2020 bestehende Programm können Vereine und Initiativen ab sofort wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungen oder barrierefreie Kommunikation. Landesweit können in diesem Jahr insgesamt 250 Projekte finanziell gefördert werden. 2024 war ein Rekordjahr für den Inklusionsscheck: 376 Vereine und Organisationen haben mitgemacht.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich dazu dienen, Barrierefreiheit herzustellen, sodass alle Menschen unabhängig von einer möglichen Behinderung an den Angeboten teilnehmen können.
Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, ist daher förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Mitmachen können Vereine, Initiativen, Organisationen ebenso wie Firmen (GmbH, gGmbH).
Anträge sind online an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. Dabei ist ein vorgegebenes Muster zu verwenden. Es sind eine kurze Beschreibung der Maßnahme und eine Aufstellung der kalkulierten förderfähigen Ausgaben beizufügen. Die Bezirksregierung bewilligt die Förderung auf Basis des Bescheid-Musters.
Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über die Internet-Seite www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden.
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