Fördertipp: Bundesprogramm „INQA-Coaching“ – Beratungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

veröffentlicht am 19. Mai, 2025
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Das INQA-Coaching-Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten dabei, maßgeschneiderte Maßnahmen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Herausforderungen im Rahmen der digitalen Transformation zu entwickeln. Bis zu 80 % der Beratungskosten werden übernommen.

Gefördert wird agiles Coaching, das sich auf personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse konzentriert, die durch eine konkrete digitale Transformation im Unternehmen ausgelöst werden. Der Förderumfang beträgt maximal 12 Beratungstage, wobei pro Tag bis zu 1.200 € netto bei einer Förderquote von 80 % erstattet werden können.


Praxisbeispiel: Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuz (DRK) Steinfurt

Das INQA-Coaching unterstützt auch Kindertagesstätten (Kitas) bei der digitalen Transformation und der Verbesserung ihrer Arbeitskultur. Ein Beispiel hierfür sind die Kitas des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Kreis Steinfurt, die durch das Coaching ihre IT-Infrastruktur modernisierten und die interne Kommunikation sowie die Zusammenarbeit mit Eltern verbesserten. Zudem wurde eine zentrale Koordination eingeführt, die die Kita-Leitungen entlastet und Prozesse optimiert. Durch die Einbindung aller Mitarbeitenden in den Veränderungsprozess entstand eine stärkere Teamdynamik und eine wertschätzende Unternehmenskultur. Weitere Infos zum Projekt: https://inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/kita-digitalisierung.html


Praxisbeispiel: Malermeister Thal GmbH aus Lengerich

„Lebensräume zum Wohlfühlen“ schaffen will die Malermeister Thal GmbH mit ihren zehn Mitarbeitenden und zwei Auszubildenden in Lengerich. Hohe Ansprüche stellt das Unternehmen aber nicht nur mit Blick auf seine Dienstleistungen für die Kund­schaft, sondern auch an seine innerbetrieblichen Arbeitsprozesse. Sie sollen effizi­ent und effektiv funktionieren, und zwar mittels Digitalisierung. Dazu hat der Unter­nehmer zusammen mit seinen Beschäftigten das INQA-Coaching genutzt. Weiter zum Praxisbeispiel – s. Anlage


Fördervoraussetzungen

Prüfen Sie mithilfe der folgenden Checkliste, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide befinden sich in Deutschland.
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitmitarbeiter/in und hat insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Der Jahresumsatz beträgt maximal 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren, oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als fünf Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Ablauf

Sie können jederzeit eine Erstberatung bei einer regionalen Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie dort einen INQA-Coaching-Scheck. Das Coaching wird von qualifizierten und erfahrenen Beratern durchgeführt, die als INQA-Coaches autorisiert sind. Sie lösen den Scheck bei einem dieser Coaches ein und erarbeiten gemeinsam passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen.

Ihre Ansprechpartnerin bei der G.I.B. NRW begleitet Sie während des gesamten Prozesses.


Kontakt:

Ruth Wilhelmi
02041/767-176
r.wilhelmi@gib.nrw.de

Weitere Informationen: www.inqa.de/inqa-coaching

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