Förderprogramm Ressourceneffizienz-Beratung für Unternehmen neu aufgelegt

veröffentlicht am 22. Januar, 2024
Vermögensaufbau

Um Wirtschafts- und Handwerksunternehmen bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, legt die Landesregierung das Förderangebot „Ressourceneffizienzberatung“ neu auf. Land und EU stellen dafür über 4,1 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm “Ressourceneffizienzberatung” sollen die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unabhängige Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und -modelle, Produktionsprozesse und Produkte.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Wie wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen stellt eine Beihilfe nach Art. 18 AGVO dar und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro, die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 2.500 Euro Zuschuss.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal. Eine vollständige Antragstellung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, letztmalig am 31. Dezember 2026 möglich.

Weitere Informationen: www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/ressourceneffizienzberatung/

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