Nachhaltige Gewerbegebietsplanung – Was ist rechtlich möglich und erlaubt?

Das Thema „Rechtsberatung – Nachhaltige Gewerbegebietsplanung“ stand kürzlich im Fokus einer Veranstaltung der WESt und des energieland2050 e.V. im Kreishaus.
Rund 35 Teilnehmende aus den Kommunen und der Kreisverwaltung folgten den Ausführungen von Dr. Anja Baars und Lisa M. Lückemeier von der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Sie beleuchteten die Themenfelder „Baulandmobilisierung und Flächenmanagement“, „Frühzeitige Flächensicherung über Vorkaufsrechte“, „Dezentrale Entwässerung und Starkregenvorsorge“ sowie „Vorgaben zu Grünordnung, Dachbegrünung, PV-Dach-Pflichten und Flächeneffizienz“ mit Blick auf die Anforderungen in den Städten und Gemeinden. Dabei konnten manche Themen direkt anhand von Fallbeispielen aus den Kommunen im Kreis Steinfurt diskutiert werden.
Ein wichtiges Thema war auch die neue Solardachpflicht nach dem Bauordnungsrecht NRW (§ 42 a BauO NRW). Diese gilt für Nichtwohngebäude, wenn der Bauantrag hierfür nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde, d.h. es betrifft Gewerbeimmobilien, die neu gebaut werden. Hierzu wurden Fragen und mögliche Konsequenzen diskutiert. Da die Rechtsverordnung hierzu noch fehlt, gab es noch viele offene Fragen zu Details, die zu einem anderen Zeitpunkt weiter besprochen werden sollen.
Bei Fragen können sich Interessierte an Sonja Raiber, per Email sonja.raiber@westmbh.de oder Tel. 02551 69-2706 wenden.
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