Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD: Wer ist betroffen und wann muss berichtet werden?
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Unternehmen bereits heute fester Bestandteil der täglichen Praxis. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) wird sich die Anforderungslandschaft ab 2024 deutlich verändern.
Konkret bedeutet dies, dass nicht nur Großunternehmen, sondern alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) künftig über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit und über externe Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel oder Menschenrechtsfragen berichten müssen. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Daten für berichtspflichtige Unternehmen zur Verfügung stellen müssen.
Viola Möller, Partnerin im Bereich Sustainability Services bei der BDO AG, gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Erfahren Sie zudem, warum eine Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen unerlässlich ist.
Referentin: Viola Möller | BDO AG
Das Online-Meeting findet über Microsoft Teams statt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie vor Beginn der Veranstaltung einen Zugangslink per E-Mail.
Die Veranstaltung ist Teil der Online-Veranstaltungsreihe „Nachhaltigkeit in der Wirtschaft“ – ein kostenfreies Gemeinschaftsangebot der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster.
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