Starkes Bündnis für mehr Teilhabe
Arbeitsgemeinschaft „Arbeit für Menschen mit Behinderung im Kreis Steinfurt“ gegründet
Noch immer sind Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt. Um ihre Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kreis zu erhöhen, hat sich die Arbeitsgemeinschaft „Arbeit für Menschen mit Behinderung im Kreis Steinfurt“ gebildet, die unter Federführung der kreisweit aktiven Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) zahlreiche relevante Institutionen an einem Tisch versammelt.
Die Realität sieht vielerorts noch anders aus. Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland lag im Jahr 2022 mit 10,8 Prozent fast doppelt so hoch wie die allgemeine Quote. Die Gründe sind vielschichtig. Allerdings fällt auf: Mehr als ein Viertel der 175.000 gesetzlich dazu verpflichteten Betriebe beschäftigt keine Menschen mit Behinderung, sondern zahlt die sogenannte Ausgleichsabgabe, wie dem Inklusionsbarometer Arbeit 2023 der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute zu entnehmen ist. Die schrumpfende gesamtwirtschaftliche Leistung trübt die Arbeitsmarktchancen für diesen Personenkreis weiter ein.
Um die Berufsaussichten von Menschen mit Behinderung im Kreisgebiet zu verbessern, haben der LWL und der Kreis Steinfurt ihre seit langem existierende Kooperationsvereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe angepasst und dort auch die Gründung des Arbeitskreises, der sich seit Herbst vergangenen Jahres trifft, postuliert. Anlass hierfür war das Bundesteilhabegesetz, das mehr Selbstbestimmung und eine umfangreichere Teilhabe behinderter Menschen sicherstellen soll und dessen letzte Stufe Ende 2023 in Kraft getreten ist.
Bei mehreren Treffen haben sich die Akteurinnen und Akteure zunächst mit grundlegenden Fragen beschäftigt: Um welche Menschen handelt es sich konkret? Was sind die notwendigen Schritte, damit es zu einer Einstellung kommen kann? Wo liegen Hemmnisse und wie können diese aufgelöst werden? Wie können Arbeitgebende für eine engere Zusammenarbeit gewonnen werden?
Inzwischen sind viele Ideen für gemeinsame Projekte und Handlungsansätze entstanden, unter anderem was den Austausch zwischen Betrieben und Trägern der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung angeht. Die Beteiligten möchten verstärkt auch Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um bereits bestehende Angebote bekannter zu machen.
„Ein erster Schritt und auch ein erster Erfolg war es, zahlreiche Akteurinnen und Akteure, die sich mit dem Thema im Kreis Steinfurt beschäftigen, an einen Tisch zu bringen und einen kreisweiten Dialog zu eröffnen. Es handelt sich um rund 20 Expertinnen und Experten, die mit der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung im Kreis vertraut sind, die Arbeitsmarktstrukturen in der Region genau kennen und mit Arbeitgebenden in Kontakt stehen,“ erläutert Christian Holterhues, Geschäftsführer der WESt.
Denn hiervon profitieren letztlich alle Seiten, wie die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gemeinsam betonen: „Die Gruppe der Menschen mit Behinderung birgt ein großes Fachkräftepotenzial. Sie sind motiviert, leistungsbereit und gut qualifiziert. Trotzdem gibt es in vielen Betrieben eine große Unsicherheit beim Thema Inklusion. Wichtig ist: Jede Behinderung hat andere Auswirkungen. Manche spielen für den Arbeitsalltag überhaupt keine Rolle. Falls doch, bieten sich je nach Einzelfall unterschiedliche Unterstützungen an. Unsere Aufgabe wird es sein, die Unternehmen zu ermutigen, Inklusion zu leben und ihnen die nötige Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen“, so die übereinstimmende Meinung der Beteiligten.
Unternehmen, die Fragen zu dem Thema haben, können sich per E-Mail an info@westmbh.de an die WESt wenden.
Zum Hintergrund:
- Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Der Anteil an Arbeitgebern, die alle Pflichtarbeitsplätze besetzen, ist 2022 deutschlandweit auf 39 % gefallen, den niedrigsten Wert seit 2013.
- Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes erlassen. Mit gezielten Maßnahmen soll der Arbeitsmarkt inklusiver werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe
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