Förderprogramm „go-digital“: Neu- sowie Nachautorisierungen im Februar und März 2023 möglich
Mit Beratungsleistungen in den fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“ unterstützt das Förderprogramm „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags.
Um diese Förderung für ihre Kunden zu nutzen, müssen Beratungsunternehmen autorisiert sein.
In der Zeit vom 1. Februar bis einschließlich 31. März 2023 können Anträge auf Neu- sowie Nachautorisierungen für die Module „Digitalisierungsstrategien“ und „Datenkompetenz – go-data“ gestellt werden.
Alle interessierten und entsprechend qualifizierten Beratungsunternehmen sind dazu eingeladen, in diesem Zeitraum (Nach-)Autorisierungsanträge zu stellen, um ihre Expertise in diesen Gebieten bei Digitalisierungsprojekten mit KMU einzubringen.
Am 21. Februar von 14 bis 15 Uhr bietet ein kostenloses Webinar zum Thema „Autorisierung als go-digital Beratungsunternehmen“ einen umfangreichen Einblick in zentrale Ziele des Programms, Aufgaben bei der Beratungsleistung und Schritte zur Autorisierung.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Antragstellung und -prüfung gibt es hier. Ebenso können sich Beratungsunternehmen bei offenen Fragen an die go-digital-Hotline unter 030 97003-333 wenden.
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