Förderung für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten erhalten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) veröffentlicht. Das IGP unterstützt die Entwicklung von marktnahen, nichttechnischen Innovationen, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entwickelt werden.

Der aktuelle Förderaufruf zielt auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören beispielsweise neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich New Work. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen.

Zielgruppe sind KMU (inklusive Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit den Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen. Die besten Ideen werden wettbewerblich im mehrstufigen Verfahren ermittelt, erster Schritt ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.

Im IGP können sich KMU sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung nach dem de-minimis Verfahren. Die Förderhöhe für Projektkosten bzw. -ausgaben richtet sich nach festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der antragstellenden Einrichtung variieren.

Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen erweitert das Programm die Unterstützungsmöglichkeiten für unternehmerische Ideen. Weitere Informationen zum aktuellen Förderaufruf: www.bmwk.de/igp.