Zuschüsse für stationären Einzelhandel – Antragstellung noch bis 15.09.2020 möglich

veröffentlicht am 9. Juli, 2020

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler im Kreis Steinfurt kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Bewerben können sich ab sofort: Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von 1–49 Personen, die mind. seit dem 1. Januar 2020 existieren, sofern sie die Digitalisierung im Unternehmen vorantreiben möchten. Das Projekt muss einen Corona-Bezug haben und für das antragstellende Unternehmen neu sein.

Bis zu 90 % Förderung gibt es für Dienstleistungen und Sachausgaben – der maximale Zuschuss beträgt 12.000€.

Die Projektlaufzeit beginnt mit der Bewilligung und endet am 31.12.2020.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage: digihandel.nrw.

Fragen dazu beantwortet auch die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt unter post@westmbh.de oder 02551 / 69-2700.

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