Whistleblowing – Wer schützt die individuelle Gewissensentscheidung

veröffentlicht am 9. November, 2022
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Spätestens seit Edward Snowden ist das Thema Whistleblowing, also das Melden von Missständen in Unternehmen, Institutionen oder Behörden, ein breit diskutiertes Thema.

Für einen besseren Schutz von Whistleblowern hat das Bundeskabinett als Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieses schreibt ab 2023 die Einrichtung interner Meldestellen für öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie die gleichberechtigte Möglichkeit externer Meldungen beim Bundesamt für Justiz vor.  Allerdings sind dabei nur Rechtsverstöße meldeberechtigt – ob es sich im Einzelfall um Grenzfälle oder um eindeutige Rechtsverstöße handelt, dürfte für die Betroffenen nicht immer klar sein.

Die Veranstaltung „Whistleblowing – Wer schützt die individuelle Gewissensentscheidung“ bietet Unternehmen Gelegenheit, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich auf die neue gesetzliche Verpflichtung vorzubereiten. Gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Villigst, der FH Münster und weiteren Partnern laden wir Sie herzlich ein dabei zu sein, und zwar am

19. Dezember 2022, 18 – 20 Uhr
an der FH Münster, S-Gebäude
Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt

In Rahmen eines Podiumsgesprächs werden ethische, rechtliche und unternehmerische Perspektiven sowie die Sichtweise eines Betroffenen auf das Thema Whistleblowing miteinander ins Gespräch gebracht und unter Einbeziehung des Publikums breit diskutiert. Podiumsgäste sind Karsten vom Bruch (ehem. Betriebsratsmitglied bei Bosch), Dr. Petra Michel-Fabian (Vorsitzende Ethikkommission FH Münster), Prof. Dr. Ann-Marie Nienaber (Prof. Human Resource Management and Organisational Behaviour), Dr. jur. Nico Herold (Curacon Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Münster).

Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier. Nutzen Sie die Gelegenheit zu Austausch und Information zu diesem Themenfeld. Das neue Gesetz schützt Beschäftigte wie auch Unternehmen selbst und kann ein wichtiger Baustein für ein gutes Compliance-System sein.

Wir würden uns freuen, Sie am 19. Dezember in Steinfurt begrüßen zu dürfen.

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