Whistleblowing – Wer schützt die individuelle Gewissensentscheidung

Spätestens seit Edward Snowden ist das Thema Whistleblowing, also das Melden von Missständen in Unternehmen, Institutionen oder Behörden, ein breit diskutiertes Thema.
Für einen besseren Schutz von Whistleblowern hat das Bundeskabinett als Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieses schreibt ab 2023 die Einrichtung interner Meldestellen für öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie die gleichberechtigte Möglichkeit externer Meldungen beim Bundesamt für Justiz vor. Allerdings sind dabei nur Rechtsverstöße meldeberechtigt – ob es sich im Einzelfall um Grenzfälle oder um eindeutige Rechtsverstöße handelt, dürfte für die Betroffenen nicht immer klar sein.
Die Veranstaltung „Whistleblowing – Wer schützt die individuelle Gewissensentscheidung“ bietet Unternehmen Gelegenheit, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich auf die neue gesetzliche Verpflichtung vorzubereiten. Gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Villigst, der FH Münster und weiteren Partnern laden wir Sie herzlich ein dabei zu sein, und zwar am
19. Dezember 2022, 18 – 20 Uhr
an der FH Münster, S-Gebäude
Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt
In Rahmen eines Podiumsgesprächs werden ethische, rechtliche und unternehmerische Perspektiven sowie die Sichtweise eines Betroffenen auf das Thema Whistleblowing miteinander ins Gespräch gebracht und unter Einbeziehung des Publikums breit diskutiert. Podiumsgäste sind Karsten vom Bruch (ehem. Betriebsratsmitglied bei Bosch), Dr. Petra Michel-Fabian (Vorsitzende Ethikkommission FH Münster), Prof. Dr. Ann-Marie Nienaber (Prof. Human Resource Management and Organisational Behaviour), Dr. jur. Nico Herold (Curacon Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Münster).
Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier. Nutzen Sie die Gelegenheit zu Austausch und Information zu diesem Themenfeld. Das neue Gesetz schützt Beschäftigte wie auch Unternehmen selbst und kann ein wichtiger Baustein für ein gutes Compliance-System sein.
Wir würden uns freuen, Sie am 19. Dezember in Steinfurt begrüßen zu dürfen.
Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!
Weitere Archivinhalte
Rückblick auf die Aktionswoche „Inklusion und Arbeit“: Vielfalt sichtbar machen, Chancen ermöglichen
Mit der Aktionswoche „Inklusion und Arbeit“ hat die WESt mbH gemeinsam mit zahlreichen Partnern ein starkes Zeichen für Teilhabe im Berufsleben gesetzt. Vom 7. bis 11. April 2025 stand der Kreis Steinfurt im Zeichen von Begegnung, Aufklärung und Zusammenarbeit – mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus der Region zusammenzubringen. „Inklusion…
Gewinnung von Auszubildenden aus dem In- und Ausland: Fachinput und Erfahrungsaustausch für Unternehmen
Wie gelingt es Unternehmen aus dem Kreis Steinfurt aktuell, Auszubildende zu gewinnen? Welche Erfahrungen wurden in den letzten Jahren gesammelt? Welche Herausforderungen bestehen, und welche Strategien haben sich bewährt? Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personalverantwortliche aus der Region und bietet einen praxisnahen Austausch zur Ausbildungssituation. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rekrutierung von Auszubildenden…
Inklusionsscheck geht 2025 weiter – Auch Unternehmen können mitmachen
Das beliebte Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch in 2025 fortgeführt: Das Land unterstützt mit insgesamt 500.000 Euro Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Für das seit 2020 bestehende Programm können Vereine und Initiativen ab sofort wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungen oder…