Umweltkriminalität: Umfrage zu den EU-Vorschriften

Bis zum 2. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, sich an einer Umfrage der Europäischen Kommission zu den Vorschriften gegen Umweltkriminalität zu beteiligen.
Umweltkriminalität steht laut den Vereinten Nationen und Interpol unter den kriminellen Handlungen nach Drogenschmuggel, Nachahmungen und Menschenhandel weltweit an vierter Stelle. Zu den Umweltstraftaten zählen zum Beispiel das illegale Abladen von Abfällen, das illegale Abholzen von Wäldern oder Verstöße gegen den Artenschutz.
Um die Umweltkriminalität zu bekämpfen, hat die Europäische Union im Jahr 2008 die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt erlassen, die im Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie schreibt den EU-Mitgliedstaaten unter anderem vor, Umweltstraftaten zu verfolgen oder abschreckende Sanktionen bei Umweltstraftaten zu verhängen.
Mit der Konsultation möchte die Europäische Kommission Meinungen einholen, ob die Vorschriften wirksam gegen Umweltkriminalität helfen und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt.
Privatpersonen können sich genauso beteiligen wie nichtstaatliche Umweltschutzorganisationen, Behörden, Fachleute aus dem Bereich Umweltschutz, Unternehmensverbände, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Juristinnen/Juristen und Anwaltskanzleien und Interessenvertretungen.
Hier geht es zur Umfrage
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