Jetzt beantragen: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Solo-Selbstständige

veröffentlicht am 15. Februar, 2021
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Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe wurde erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Zu den Fixkosten zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden. Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist.Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, etc) ist frei gegeben worden. Anträge können bis zum 31. August 2021  auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.

Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige im Haupterwerb unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.
Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann HIER direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Details finden Sie in den FAQ’s.

Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen III und die Neustarthilfen enden  am 31. August 2021.

Es gibt eine Hotline für prüfende Dritte. Sie ist unter  030-530199322 zu erreichen.

Nehmen Sie gerne die Hilfe der WESt-Berater*innen in Anspruch: persönlich, telefonisch 02552 69 2700 und post@westmbh.de.

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