Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen: Antragsstellung bis zum 31. August möglich

veröffentlicht am 6. August, 2020
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Eine Übersicht zu den Eckpunkten des Programms finden Sie hier.

Das Land NRW wird zudem mit der ‘NRW Überbrückungshilfe Plus’ die Bundeshilfen für betroffene Freiberufler und Solo-Selbstständige aufstocken. Wenn diese die Überbrückungshilfe vom Bund erhalten können sie ebenso eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat beantragen. Dies gilt jedoch nur für maximal drei Monate. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Bundesmitteln.

Für wen:

  • Organisationen und Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Coronakrise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Soloselbstständige und Selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb
  • Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Coronakrise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Eine Übersicht der förderfähigen Kosten können Sie hier einsehen.

Förderart:

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Antragsverfahren:

  • Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer möglich
  • StB und WP müssen sich zunächst über ein zentrales Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren.

Links / Hotlines:

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