Schärfere Grenzwerte in der Europäischen Union für gefährliche Chemikalien in Kleidung und Schuhen

Am 1. November 2020 traten schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen in Kraft. Damit erhalten alle Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Sicherheit, wenn sie diese Produkte kaufen, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie gekauft und ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert werden.
„Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bürger ist von größter Bedeutung, heute mehr denn je“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Die Beschränkung ist das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), der Chemie- und Textilindustrie, Nichtregierungsorganisationen und medizinischen Fachleuten mit dem Ziel, die Sicherheit dieser Produkte für unsere Bürger zu gewährleisten.“
Die Beschränkung legt Konzentrationsgrenzwerte für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen fest, die in diesen Produkten potenziell enthalten sein können, unter anderem für Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Kadmium, Chrom, Blei und seine Verbindungen sowie Phthalate.
Außerdem werden die Umweltemissionen dieser gefährlichen Stoffe, die z.B. beim Waschen auftreten können, verringert und die Qualität von recycelten Textilmaterialien verbessert.
Die neuen Grenzwerte basieren auf der REACH-Verordnung der EU, die den weltweit höchsten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bietet.
Die REACH-Verordnung der EU wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können
Grundsätzlich gilt: „No Data, no Market“. Das bedeutet, ein nicht registrierter Stoff darf in der EU weder herstellt, noch eingeführt oder EU erworben werden.
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