Krieg in der Ukraine
Auf dieser Seite haben wir Informationen und Unterstützungsangebote aus der Wirtschaft und für die Wirtschaft im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine gebündelt.
Wir ergänzen und aktualisieren diese Informationen fortlaufend.
Hilfsangebote: Zentrale Anlaufstelle
Angesichts der Situation in der Ukraine hat der Kreis Steinfurt eine Stabstelle Ukraine eingerichtet. Der Kreis bereitet sich unter anderem auf die Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine vor.
Außerdem hat der Kreis Steinfurt eine Informationsseite für Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen und Ukrainer*innen, die Hilfe benötigen, aufgebaut.
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Die IHK Nord Westfalen hat Informationen und Beratungsangebote für Unternehmen zusammengestellt, die von den Auswirkungen der Russland-Ukraine-Krise betroffen sind, etwa in den Bereichen Waren- und Reiseverkehr.
NRW.Global Business
NRW.Global Business hat zur Koordination der Unterstützungsangebote aus NRW sowie für weitere wirtschaftsbezogene Fragen zum Krieg in der Ukraine eine Mailadresse eingerichtet: ukraine@nrwglobalbusiness.com
Regionalagentur Münsterland
Einen umfangreichen Überblick über sämtliche Themenfelder und Ansprechpartner in der Region hat die Regionalagentur Münsterland hier zusammengestellt: https://www.muensterland.com/wirtschaft/service/onboarding/arbeitgeber/ukraine/
Infos zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine
Im Kontext des Krieges in der Ukraine wird regelmäßig auch über die Vermittlung der geflüchteten Menschen in Arbeit diskutiert. Dies ist zu beachten:
Erlangung einer Arbeitsgenehmigung
Die Erfassung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Kreis Steinfurt erfolgt über ein vorgegebenes Meldeformular. In diesem Formular können ukrainische Kriegsflüchtlinge, die sich bereits im Kreis Steinfurt aufhalten, ihre persönlichen Angaben hinterlegen. Die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt wird diese Anfragen bearbeiten und sich mit einem Antragsformular zurückmelden. Dieses muss ausgefüllt an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt zurückgesendet werden. Die Ausländerbehörde bearbeitet die Anfragen und darf eine Fiktionsbescheinigung mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit ist gestattet“ erstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann die erkennungsdienstliche Erfassung der geflüchteten Menschen beim Kreis Steinfurt. In einem persönlichen Termin werden biometrische Passbilder erstellt und die Fingerabdrücke erfasst. Diese werden mit einer zentralen Datenbank abgeglichen, um Doppelregistrierungen zu verhindern oder sonstige Sachverhalte aufzudecken.
Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Informationen für Arbeitgebende zur Beschäftigung ukrainischer Geflüchtete
Der Münsterland e.V. hat auf deren Homepage Hinweise für die Themenbereiche Jobvermittlung, Arbeitserlaubnis, Berufsanerkennung und Onboarding im Unternehmen veröffentlicht. Schauen Sie auch hier gerne mal vorbei.
Feststellung der Qualifikationen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe
Kreis, Städte und Gemeinden stehen mit den geflüchteten Menschen in engem Kontakt und erfassen die Unterstützungsbedarfe in allen Lebenslagen. Strukturiert sollen dabei auch die jeweils bestehenden Qualifikationen und Kompetenzen sowie das individuelle Interesse an der Aufnahme einer Beschäftigung ermittelt werden. Die Information und die Beratung der geflüchteten Menschen zu Themen rund um die Integration in den Arbeits- und ggf. den Ausbildungsmarkt übernimmt dabei die örtliche Agentur für Arbeit.
Vermittlung in Arbeit
Dritter Baustein ist schließlich die Vermittlung in eine konkrete Beschäftigung. Gerade hierzu sind in letzte Zeit verschiedene Plattformen privater Initiativen entstanden. Auch die Agentur für Arbeit nimmt ihre originäre Aufgabe der Vermittlung arbeitssuchender Menschen in Beschäftigung wahr und bietet entsprechende Plattformen und individuelle Beratungen.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner für die Wirtschaft
- Deutsch-russische Außenhandelskammer (Moskau / St. Petersburg)
- Deutsch-ukrainische Industrie- und Handelskammer
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- startups.nrw
- jobcenter Kreis Steinfurt
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgerberverband, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks
Hinweise der Bundesregierung
Ihr Ansprechpartner
Christian Holterhues