Rechtskonformer Einsatz von Sprach-KI wie ChatGPT: Was müssen Unternehmen wissen?

veröffentlicht am 23. Juli, 2024
Bildnachweis: iStock/Michał Chodyra
Bildnachweis: iStock/Michał Chodyra

Referent: Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht, FH Münster


Das Gesetzgebungsverfahren für die KI-Verordnung befindet sich auf der Zielgeraden. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Doch was bedeutet das konkret für Sie und Ihr Unternehmen?

Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller gibt in seinem Vortrag einen kompakten Überblick über bisherige und neue Gesetzesvorgaben und erläutert, welche rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von Sprach-KI auf Unternehmen zukommen können.

„Sprach-KI“ bezieht sich auf Technologien, die natürliche Sprache verstehen und erzeugen können, um mit Menschen zu kommunizieren und Aufgaben zu erledigen. Beispiele für den Einsatz von Sprach-KI sind automatische Texterstellung, Chatbot-Kundenservice, Spracherkennung für die Transkription von Meetings oder die Analyse von Kundenfeedback. Beispiele für Sprach-KI-Systeme sind ChatGPT, Gemini, Claude u. a.

Im Anschluss bleibt ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmenden sowie weitere nützliche Tipps für die Praxis.


Hinweis: Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.


Veranstalter: Diese Veranstaltung wird gemeinsam von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) für den Kreis Borken mbH in Kooperation mit der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH und der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) organisiert.


Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung.

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