NRW-Sonderprogramm für Nutzfahrzeuge
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Das Land NRW fördert aus dem Sonderfördertopf der Europäischen Union „EU-REACT“ den Kauf von Batteriefahrzeugen mit 50 Prozent und den von Brennstoffzellenfahrzeugen 80 Prozent. Sowohl der Kauf als auch Leasing werden für kleine und mittlere Unternehmen ab September 2021 für die Dauer von drei Monaten bezuschusst. Förderfähig sind Fahrzeuge für Güterbeförderung und solche zur Personenbeförderung, die mehr als acht Sitzplätze haben. Maximal 25 Millionen Euro an Fördermitteln können bewilligt werden.
Förderquote
- Die Förderhöhe beträgt für batterieelektrische Fahrzeuge 50 Prozent und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 80 Prozent der Gesamtkosten. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse erhöhen sich die Fördersätze um 10 Prozentpunkte.
- Die Förderung für das Leasing erfolgt als einmaliger Zuschuss bis maximal 100 Prozent der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung (begrenzt auf die Fördersumme, die sich beim Kauf ergeben würde).
- Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro.
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich
Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (ausgenommen gewerblicher Güterverkehr und Leasinggeber)
- Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunale Betriebe
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde.
- Anträge können voraussichtlich ab September für ca. drei Monaten gestellt werden.
- Eine Beauftragung oder der Abschluss eines Kaufvertrages dürfen erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt oder eine Erlaubnis durch die Bewilligungsbehörde erteilt wurde.
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