NRW Soforthilfe 2020: Melden Sie sich jetzt zurück

veröffentlicht am 17. Juni, 2021
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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

wurde Ihnen letztes Jahr die NRW Soforthilfe 2020 ausgezahlt? Haben Sie schon an dem Rückmeldeverfahren teilgenommen?

Nein? Dann erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Mail vom Land NRW.

Für die Rückmeldung und eine eventuelle Rückzahlung haben Sie bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.

Auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen werden Ihre Fragen zum Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 beantwortet. Eine Berechnungshilfe, die Sie bei der Rückmeldung unterstützt, finden Sie hier.

Die FAQ´s zum Rückmeldeverfahren gibt es in einer Kurzfassung und in der Vollversion.

Und informieren Sie sich auf der WESt-Seite über alle weiteren Fördermöglichkeiten, die Unternehmerinnen und Unternehmer in Anspruch nehmen können.

Ihr WESt-Team

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