Neue Bedingungen beim KfW-Schnellkredit – jetzt auch für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern möglich

veröffentlicht am 16. November, 2020
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Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Das Wichtigste:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
    • Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
    • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
    • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung

Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)

Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/

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