Digitalisierungsförderung für Betriebe – Neue Richtlinie „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ startet zum 01. Januar 2026

veröffentlicht am 17. Dezember, 2025
Fördermittel Fördergeld

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, konkrete Digitalisierungsvorhaben umzusetzen, die IT-Sicherheit zu stärken und zusätzliches Innovations-Know-how in den Betrieb zu holen.

Das Programm besteht aus drei Bausteinen:

  1. MID-Digitalisierung – Fokus: Entwicklung/Weiterentwicklung eines digitalen Produkts oder einer intelligenten Anwendung
  2. MID-Assistent(in) – Fokus: Einstellung eines Hochschulabsolventen, der ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt im Betrieb umsetzt
  3. MID-Digitale Sicherheit – Fokus: Ist-Analyse, Maßnahmenplanung, Schulungen oder Einführung von Software und Hardware für den IT-Basisschutz

Über Zuschüsse können Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten –

  • bis zu 15.000 Euro für Vorhaben rund um digitale Produkte und digitale Sicherheit,
  • bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

So läuft die Antragstellung ab

Die Verfahren sind zweistufig:

  • MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit: Losverfahren (Stufe 1) → anschließend Förderantrag (Stufe 2)
  • MID-Assistent(in): Wartesaalverfahren (Stufe 1) → anschließend Förderantrag (Stufe 2)

Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden (keine Beauftragung vorab).
Hinweis: Eine Registrierung zur Teilnahme am Losverfahren für die Programme MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit ist ab sofort möglich.

Die erste Verlosung findet am 07. Januar 2026 statt.

Weitere Infos: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60382/produktdetail.html

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