Digitalisierungsförderung für Betriebe – Neue Richtlinie „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ startet zum 01. Januar 2026
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, konkrete Digitalisierungsvorhaben umzusetzen, die IT-Sicherheit zu stärken und zusätzliches Innovations-Know-how in den Betrieb zu holen.
Das Programm besteht aus drei Bausteinen:
- MID-Digitalisierung – Fokus: Entwicklung/Weiterentwicklung eines digitalen Produkts oder einer intelligenten Anwendung
- MID-Assistent(in) – Fokus: Einstellung eines Hochschulabsolventen, der ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt im Betrieb umsetzt
- MID-Digitale Sicherheit – Fokus: Ist-Analyse, Maßnahmenplanung, Schulungen oder Einführung von Software und Hardware für den IT-Basisschutz
Über Zuschüsse können Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten –
- bis zu 15.000 Euro für Vorhaben rund um digitale Produkte und digitale Sicherheit,
- bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
So läuft die Antragstellung ab
Die Verfahren sind zweistufig:
- MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit: Losverfahren (Stufe 1) → anschließend Förderantrag (Stufe 2)
- MID-Assistent(in): Wartesaalverfahren (Stufe 1) → anschließend Förderantrag (Stufe 2)
Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden (keine Beauftragung vorab).
Hinweis: Eine Registrierung zur Teilnahme am Losverfahren für die Programme MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit ist ab sofort möglich.
Die erste Verlosung findet am 07. Januar 2026 statt.
Weitere Infos: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60382/produktdetail.html
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