Mittelstand Innovativ & Digital – Ein neues Förderprogramm des Landes NRW

veröffentlicht am 8. Juli, 2020
mags logo

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt mbH) weist auf ein neues Förderprogramm für mittelständische Unternehmen hin, mit dem Beratungsdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % gefördert werden können. Kleine und Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Zuschuss von bis zu 22.500€ im Jahr beantragen, sofern sie erstmalig Akademiker einstellen.

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu steigern, ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.

Das Förderprogramm bietet über die Gutscheinvarianten dem Mittelstand die Chance, mit Hilfe der Auftragnehmer die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren neu zu analysieren, die bestehenden Entwicklungspotentiale auch mit Blick auf die innovative Konkurrenz auszuschöpfen und die digitale Transformation im Unternehmen voranzutreiben. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer gestärkt werden.

Ziel ist es, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in zwei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen:

Während die drei Varianten der Gutscheinförderung (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen fördern, kann mithilfe der Variante MID-Assistent/in eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in die Betriebe hinein vollzogen werden.

 

MID-Digitalisierung

Förderfähig ist die reine Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistung die von einem Auftragnehmer (Hochschule, FuE-Einrichtung, Unternehmen) durchgeführt wird. Insbesondere werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren unterstützt.

Der Fokus liegt dabei auf den Schwerpunkten „Produkte und Dienstleistungen – intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel“ sowie „Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion“.

Dabei kann im ersten Schritt eine „Status quo“- / Potenzialanalyse des Digitali-sierungsgrades des zu optimierenden oder neuen Produktes, der zu optimierenden oder neuen Dienstleistung oder des Fertigungsverfahrens stehen. Sofern bereits aus abgeschlossenen Analysen Verbesserungspotentiale / Handlungsempfehlungen vorliegen, kann direkt mit der Umsetzung begonnen werden. Der Umsetzungsschritt in dieser Gutscheinvariante ist obligatorisch. Reine Analysemaßnahmen ohne Umsetzungsbaustein werden nicht gefördert. Die Berücksichtigung der Thematik IT-Sicherheit im Zusammenhang mit der Produkt- / Dienstleistungsentwicklung ist ausdrücklich gewünscht.

MID-Analyse

Förderfähig ist die externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts / einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Verfahrens (Technologierecherche, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik). Als Auftragnehmer sind ausschließlich Hochschulen und FuE-Einrichtungen zugelassen.

Die Förderschwerpunkte sind hier weiter gefasst und fokussieren sich auf Zukunftsthemen wie Quantentechnologien (intelligente Aktoren / Sensoren), Ressourcen-, Energie- und Werkstoffeffizienz, zukunftsweisende Mobilitätskonzepte, Sektorenkopplung, Power-to-X-Technologien, Wasserstoffwirtschaft, urbane Energielösungen u.a..

 

MID-Innovation

Dieses Modul unterstützt externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeit, die der Entwicklung eines innovativen Produkts / einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Verfahrens dient (z.B. Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau). Als Voraussetzung sollten Analyseergebnisse einer Vorfeldstudie vorliegen (z.B. aus MID-Analyse, Innovationsgutschein B oder einer eigenen wissenschaftlich technischen Machbarkeitsstudie).

Konkret sind hier folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Bau von Prototypen in einer Laborumgebung, Schnittstellen zu bestehenden Systemen,
  • der Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist,
  • Demonstrationsmaßnahmen,
  • Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld.

 

Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Land NRW die Förderquoten für die drei Gutscheine bis zum 31.12.2020 attraktiv angehoben. Eine Übersicht darüber findet sich in der Tabelle 1.

Tabelle 1: Förderquoten der drei MID-Gutscheinmodule. In Klammern finden sich die Quoten, die als Sonderregelung bis zum 31.12.2020 gelten.

Unternehmensgröße MID-Digitalisierung MID-Analyse MID-Innovation
Kleinst- und kleine Unternehmen* 50% (80%) 80% 50% (80%)
mittlere Unternehmen 30% (60%) 60% 30% (60%)
Maximale Fördersumme 15.000€ 15.000€ 40.000€
Mindest-Fördersumme 5.000€ 5.000€ 10.000€

*Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz / einer -bilanzsumme < 10 Mio €

Die Förderungen über die Gutscheinmodule werden für eine Projektlaufzeit von minimal 6 Monaten und maximal 12 Monaten als Anteilsfinanzierung gewährt.

MID-Assistent/in

Dieses Instrument fördert die Beschäftigung eines Hochschulabsolventen oder einer Absolventin als MID-Assistent oder Assistentin. Dieser / diese arbeitet beispielsweise an Maßnahmen aus den Bereichen Cyber Physical Systems (inkl. Chancen-/Risikoanalyse), Mensch-Maschine-Schnittstellen und der Entwicklung oder Implementierung digitaler Geschäftsmodelle. Sie können aber auch z. B. unternehmens-spezifische Strategien für digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit ihre Kenntnisse einbringen. Bezug zu einem konkreten Produkt oder zu einer konkreten Dienstleistung ist obligatorisch.

Im Gegensatz zu den Gutscheinen, sind bei dieser Förderform lediglich Kleinst- und Kleinunternehmen antragsberechtigt.

Unternehmen, die bislang noch keinen Akademiker beschäftigt haben, erhalten eine Förderung von bis zu 22.500 €/Jahr, Unternehmen mit maximal 5 Akademikern dürfen sich über eine Zuwendung von bis zu 15.000 €/Jahr freuen. Diese Maßnahme kann für eine Laufzeit von zwei Jahren beantragt werden.

Alles in allem hat das Land NRW hier attraktive Möglichkeiten geschaffen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen sinnvoll zu stärken. Weiterführende Informationen zu diesen Programmen – u.a. eine Auflistung möglicher förderfähiger Maßnahmen – sowie den Zugang zu dem online-Antragsmodul finden sich unter https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid.

Ihre Fragen beantwortet Stefan Adam von der Initiative TRAIN unter 02551 / 962640 oder adam@ta.fh-muenster.de.

Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!

Weitere Archivinhalte