Digitalisierungsförderung des Landes: Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch das Programm Mittelstand Innovativ & Digital
Nach fast dreijähriger Laufzeit wurde das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen besser gerecht zu werden. Die Neuerungen sind am 01. Mai 2023 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
MID-Gutscheine
Bei den MID-Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert: In einem zusätzlichen Förderschwerpunkt können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software.
MID-Assistent/in
Hier können kleine Unternehmen auch Hochschulabsolventen/innen einstellen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.
MID-Digitale Sicherheit
KMU können hier nun auch eine Projektlaufzeit von drei Monaten wählen und somit ihre Projekte noch schneller umsetzen. Außerdem wird über MID-Digitale Sicherheit nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert.
Die Förderquoten bleiben bestehen und betragen weiterhin 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen und 60 % für mittlere Unternehmen. Angepasst wird die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze): Diese wird für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt, sodass auch Projekte kleineren Umfangs gefördert werden können.
Einen vollständigen Überblick über die Änderungen im Zuge der Neuausrichtung erhalten Sie in den ab 01. Mai 2023 gültigen Förderbekanntmachungen:
- Förderbekanntmachung MID-Gutscheine (ab 01.05.2023)
- Förderbekanntmachung MID-Assistent/in (ab 01.05.2023)
- Förderbekanntmachung MID-Digitale Sicherheit (ab 01.05.2023)
Interesse an einer persönlichen Beratung?
Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH unterstützt Unternehmen mit einer kostenfreien Beratung bei der Suche und Auswahl des passenden Förderprogramms. Interessierte Betriebe können sich direkt an Varvara Leinz wenden, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Die Beratung erfolgt entweder telefonisch, per Videokonferenz oder direkt vor Ort beim Unternehmen.
Kontakt:
Varvara Leinz
Tel. 02551/69-2785
E-Mail: varvara.leinz@westmbh.de
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