Marketingpreis für „Inklusion Münsterland“

Mit dem Sonderpreis würdigt der Marketing Club Münster-Osnabrück bei der Verleihung des diesjährigen Marketingpreises im Theater Münster die Kampagne „Inklusion Münsterland“.

Vor rund einem Jahr ist die Initiative „Inklusion Münsterland“ gestartet – v.l. Frank Tischner, Tanja Schmidt, Schirmherr Mathias Mester, Christian Holterhues.
Das Organisationsteam vom Bündnis „Arbeit und Inklusion“ im Kreis Steinfurt hat es im Jahr 2024 geschafft, mehr als 40 Verbände, Kreishandwerkerschaften, Kammern, Jobcentern, Wirtschaftsförderungen, Agenturen für Arbeit, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, den DGB und viele weitere Partner für die Idee einer gemeinsamen Kampagne für mehr Inklusion im Münsterland zu begeistern. Dem Organisationsteam und damit den Vorantreibern der Kampagne gehören neben Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, auch Tanja Schmidt, Vorständin des jobcenters des Kreises Steinfurt, und Christian Holterhues, Geschäftsführer der WESt mbH, an.
„Noch immer sind Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt. Das möchte die Kampagne ‚Inklusion Münsterland‘ ändern“, erklärt Tanja Schmidt. Wer Fachkräftebedarf sagt, müsse auch Teilhabe sagen. „So wie jedes Team von Vielfalt profitiert, kann auch der erste Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung nur profitieren“, ist sich auch Christian Holterhues sicher.
Diese präsentiert echte Beispiele gelungener Inklusion im Kreis Steinfurt und dem gesamten Münsterland, die Vorurteile abbauen und Mut machen sollen. Nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern auf unterschiedlichsten Kanälen werden Menschen mit Behinderung aus heimischen Unternehmen an ihren Arbeitsplätzen gezeigt – als Videos, Radiospots, Social Media-Material und Großflächenplakate. Immer unter dem Motto: Fünf Prozent mehr Inklusion sind 5000 Prozent mehr Potential!
Schirmherr der Kampagne ist Mathias Mester, ebenfalls ein weit über das Münsterland hinaus bekannter Mensch mit der Behinderung Kleinwüchsigkeit.
„Für uns war und ist die Kampagne kein Selbstzweck. Dass wir nun den Sonderpreis des Marketing Clubs erhalten, ehrt uns. Doch wir möchten die mit dem Preis verbundene Aufmerksamkeit dafür nutzen, weitere Unternehmen im Münsterland zu ermutigen, Inklusion aktiv zu leben und mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Denn Inklusion gelingt bei uns im Münsterland schon längst“, erklärt Tischner den authentischen Ansatz der Kampagne.
Thomas Hans würdigte als Präsident des Marketing Clubs vor allem das breite aufgestellte Aktionsbündnis und war voll des Lobes für das ehrenwerte Ziel der Kampagne, die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen für Menschen mit Behinderung im Münsterland zu erhöhen.
Den Sonderpreis stellvertretend für alle Beteiligten entgegen nahmen Frank Tischner und Christian Holterhues. Begleitet wurden sie von Jörg Kersten, Inhaber der Münsteraner Agentur medlay in Münster-Wolbeck, die für das Konzept, die grafische Gestaltung und das Design der Kampagne verantwortlich ist.
Weitere Informationen zur Initiative: www.inklusion-münsterland.de
Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!
Weitere Archivinhalte
Innovationsforum Münsterland 2025
Wie kann die Wirtschaft im Münsterland zukunftsfähig, ressourcenschonend und wettbewerbsstark zugleich sein? Diese zentrale Frage steht im Fokus des Innovationsforums 2025 des Münsterland e.V., das sich in diesem Jahr dem Thema Kreislaufwirtschaft widmet. Die linearen Wirtschaftsmodelle stoßen an ihre ökologischen und ökonomischen Grenzen. Das Innovationsforum zeigt auf, wie Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen gemeinsam an zirkulären Lösungen arbeiten…
Neue MINT-Patenschaft zwischen dem Gymnasium Martinum, der Josef Weischer GmbH und der basecom GmbH & Co. KG
Das zdi-Team um Gabi Wenke, Dr. Wiebke Wesseling und Leonie Lippen freut sich über die frisch besiegelte MINT-Patenschaft zwischen dem Gymnasium Martinum in Emsdetten, der Josef Weischer GmbH ebenfalls aus Emsdetten und der basecom GmbH & Co. KG aus Osnabrück. Die Patenurkunden wurden an die martinum.media gUG übergeben, in der Schülerinnen und Schüler des Martinums…
KI-Kompetenzpflicht: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt neue rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich – insbesondere in Bezug auf Schulungs- und Kompetenzanforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Organisationen, sicherzustellen, dass Mitarbeitende über angemessene KI-Kompetenzen im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken…