Lieblingsserien endlich auch im Urlaub schauen
Ab 01. April können kostenpflichtige Streaming-Dienste und andere Online-Inhalte für kurzzeitige Aufenthalte auch im EU-Ausland genutzt werden – ohne Zusatzkosten. „Endlich können Verbraucher ihre bezahlten Online-Inhalte europaweit nutzen. Der nächste Schritt muss sein, Verbrauchern auch den Zugang zu Angeboten zu gewähren, die nur in einem anderen Mitgliedstaat verfügbar sind. Momentan sind EU-Bürger in vielen Fällen noch auf die des eigenen Landes beschränkt“, erklärt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.