Landesregierung setzt die „progres.nrw“-Förderprogramme für Elektromobilität und Klimaschutztechnik fort

veröffentlicht am 17. März, 2026
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Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – kurz progres.nrw – gebündelt. Ziel des Programms ist es zum einen, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Zum anderen soll die Einführung und Verbreitung anwendbarer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie gefördert werden, um so einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Das wird laut der Richtlinie vom 9. Februar 2026 gefördert: 

Emissionsarme Mobilität: Schwerpunkt auf Ladeinfrastruktur

  • Für Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern können maximal 1.500 Euro je Ladepunkt beantragt werden.
  • Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge: Der Förderhöchstbetrag beträgt 40.000 Euro je Ladepunkt.
  • Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Die höchstmögliche Förderung beträgt 1.500 Euro je Ladepunkt.
  • Konzepte für die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Fahrzeugen
  • Ambulante soziale Dienste und Kommunen können für elektrisch betriebene Kleinst- und Kleinwagen 3.000 Euro je Fahrzeug sowie Zuschüsse für Ladepunkte beantragen. Kommunen erhalten darüber hinaus maximal 8.000 Euro bei der Beschaffung leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Klimaschutztechnik: Schwerpunkt auf effizienter Wärmenutzung

  • Im Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ stehen Erdwärmebohrungen für Mehrfamilienhäuser im Fokus. Hier gibt es je Bohrmeter 30 Euro bis zu einem Förderbetrag von 15.000 Euro.
  • Neu im Förderprogramm ist die Nutzung von Abwärme. Hier unterstützt das Land bei der Identifikation von Abwärme-Potenzialen durch Beratungstage für wärmeabgebende Unternehmen (bis zu 75 Prozent und 63.000 Euro).
  • Die Nutzbarmachung von Abwärme-Potenzialen für die leitungsgebundene Wärmeversorgung durch Anlagen zur Auskopplung wird mit bis zu 25 Prozent und 100.000 Euro gefördert.
  • Weiterbildungen im Bereich Abwärmeberatung sind bis zu 50 Prozent und 2.500 Euro förderfähig.
  • Darüber hinaus fördert die Landesregierung Wärmeübergabestationen für den Anschluss an ein Wärmenetz und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für Bestandsgebäude. Zudem gibt es Bildungsprämien zum Thema Wärmepumpe und Kommunale Wärmeplanung.

Alle Förderungen sind auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg unter progres.nrw zu finden und können ab sofort beantragt werden.

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