Kommission geht gegen Greenwashing (Ökologische Schönfärberei) vor

Nicht überall, wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. Immer mehr Unternehmen machen auf ihren Websites umweltbezogene Angaben, die übertrieben, irreführend oder falsch sind. In 42 Prozent der untersuchten Internetauftritte war dies der Fall, wie die Kommission bekanntgegeben hat. In mehr als der Hälfte der Fälle stellten Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit von Öko-Angaben beurteilen zu können.

Greenwashing heißt dieser Trend zur ökologischen Schönfärberei, der Verbraucherschützern ebenso wie Herstellern von nach strengen Öko-Regeln hergestellten Waren ein Dorn im Auge ist. „Die Kommission wird … entschlossen gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen“, sagte Justizkommissar Didier Reynders. Untersucht wurden Websites verschiedener Branchen wie Bekleidung, Kosmetika oder Haushaltgeräte.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte hierzu: „Immer mehr Menschen wollen ein umweltgerechtes Leben führen, und ich begrüße Unternehmen, die sich um die Herstellung umweltfreundlicher Produkte oder Dienstleistungen bemühen. Allerdings gibt es dort auch skrupellose Anbieter, die mit vagen, falschen oder übertriebenen Angaben die Verbraucher täuschen. Die Kommission wird die Verbraucher beim Übergang zu einer umweltschonenderen Wirtschaft unterstützen und entschlossen gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen. Genau darum geht es in der neuen Verbraucheragenda, die wir im vergangenen Herbst angenommen haben.“

Wichtigste Ergebnisse:

Bei einer umfassenden Durchforstung der Online-Auftritte prüften die Kommission und die Verbraucherbehörden 344 augenscheinlich zweifelhafte umweltbezogene Angaben genauer und stellten Folgendes fest:

  • In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit der Angaben beurteilen zu können.
  • In 37 Prozent der Fälle wurden vage und allgemeine Angaben gemacht wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“, die darauf abzielten, den Verbrauchern den unbegründeten Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe.
  • Darüber hinaus hatten die Unternehmen in 59 Prozent der Fälle keine leicht zugänglichen Belege für ihre Behauptungen erbracht.

Bei ihrer Gesamtbewertung und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren hatten die Behörden in 42 Prozent der Fälle Grund zu der Annahme, dass die Behauptungen falsch oder irreführend sein und daher möglicherweise eine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der topic/consumers/unfair-commercial-practices-law/unfair-commercial-practices-directive_en“>Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• darstellen könnten.

Weiteres Vorgehen

Die nationalen Behörden werden sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls behoben werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in die geplante Folgenabschätzung für den neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Stärkung der Rolle der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft einfließen, der in der neuen Verbraucheragenda angekündigt wurde.

Hintergrund

Bei einer Durchforstung von Websites („Sweep“) werden in verschiedenen Ländern zeitgleich diverse Kontrollen durchgeführt, um mögliche Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor festzustellen. In diesem Jahr konzentrierte sich die Durchforstung von Internet-Auftritten auf Unternehmen, die damit werben, dass sie umweltschonende Produkte verkaufen.

Diese „Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und jährlich von den nationalen Behörden in der EU durchgeführt, die dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• angehören. Informationen über frühere Durchforstungsaktionen finden Sie hierDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••.

Die diesjährige Aktion wurde nicht nur mit den Verbraucherschutzbehörden in Europa, sondern weltweit unter dem Dach des Internationalen Netzes für die Durchsetzung des Verbraucherrechts (ICPEN) koordiniert. Auch das ICPEN veröffentlicht heute seine Ergebnisse (link is external), die ähnliche Tendenzen erkennen lassen.

Die Durchforstung von Websites unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Schönfärberei ist eine von mehreren Initiativen der Kommission, um den Verbrauchern nachhaltigere Konsumentscheidungen zu ermöglichen. Weitere Initiativen sind die „Green Consumption Pledge“, die Kommissionsmitglied Reynders am 25. Januar 2021 ins Leben gerufen hat, sowie ein Gesetzgebungsvorschlag zur Stärkung der Rolle der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft mit verlässlicheren Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und einem besseren Schutz vor bestimmten Praktiken wie ökologischem Etikettenschwindel und geplantem Verschleiß. Darüber hinaus sollen Unternehmen mit einem Legislativvorschlag verpflichtet werden, Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte und Dienstleistungen anhand standardisierter Quantifizierungsmethoden zu belegen.

Im Rahmen ihrer Strategie „Vom Hof auf den TischDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••“ wird die Kommission eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite vorschlagen, damit die Verbraucher sachkundige Entscheidungen über den Kauf gesunder und nachhaltiger Lebensmittel treffen können. Für verschiedene Haushaltsgeräte bietet das EU-Energieetikett bereits klare und einfache Angaben zur Energieeffizienz, wodurch die Haushalte Energiekosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der gesamten EU leisten können.

Laut einer kürzlich durchgeführten toring_en#reports-and-statistics“>Verbrauchermarkterhebung bewerteten 78 Prozent der Verbraucher die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen von Haushaltsgeräten als sehr oder ziemlich wichtig für ihre Kaufentscheidungen.

Weitere Informationen:

Informationsblatt zur Verbraucherschutz-Verordnung

Weitere Informationen über Ihre Rechte als Verbraucher in der EU