Neues EU-Gesetz: Was fordert die KI-Verordnung von Unternehmen?

veröffentlicht am 5. März, 2025

Die KI-Verordnung (KI-VO), das weltweit erste Regelwerk für den Einsatz künstlicher Intelligenz, hat es in sich: Zukünftig muss jedes Unternehmen, das KI-Systeme in Europa nutzt oder anbietet, die Vorgaben der KI-Verordnung erfüllen. Andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Da bekannte Anwendungen wie ChatGPT oder der Microsoft Copilot als KI-Systeme im Sinne der KI-VO gelten, besteht für tausende Unternehmen im Münsterland dringender Handlungsbedarf.

Die Vorschriften der KI-Verordnung entfalten zeitlich gestaffelt Geltung. Eine besonders relevante Regelung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025: die KI-Kompetenzpflicht gemäß Art. 4 KI-VO. Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder nutzen (sogenannte „Anbieter“ oder „Betreiber“), müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt – also über eine angemessene Sachkunde im Umgang mit KI-Systemen.

Der Begriff „Unternehmen“ ist in diesem Zusammenhang streng genommen ungenau: Es spielt keine Rolle, ob das KI-System in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, einer Behörde oder einer kirchlichen Einrichtung eingesetzt wird. Ebenso unerheblich ist, welches KI-System zu welchem Zweck genutzt wird. Die KI-Kompetenzpflicht ist in jedem Fall zu erfüllen.

Wie kann man „ausreichende KI-Kompetenz“ sicherstellen?

Die KI-Verordnung definiert nicht, wie Unternehmen die erforderliche KI-Kompetenz sicherstellen sollen und wann Personal als ausreichend sachkundig gilt. Unter Juristen besteht jedoch Einigkeit, dass regelmäßige Schulungen erforderlich sind – und zwar sowohl in technischer als auch in rechtlicher und ethischer Hinsicht. Daher wird Art. 4 KI-VO umgangssprachlich auch als „Schulungsparagraph“ bezeichnet.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Schulungen. Unternehmen sollten genau festhalten, wann welche Schulungen durchgeführt wurden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die KI-Kompetenzpflicht erfüllt wurde.

Warum ist die KI-Kompetenzpflicht so entscheidend?

Verstöße gegen die KI-Kompetenzpflicht gelten als Compliance-Verstöße. Das bedeutet, dass Unternehmen unter anderem für Schäden haften, die durch nicht ausreichend geschultes Personal bei der Nutzung eines KI-Systems entstehen. Umsichtig agierende Geschäftsleitungen sollten daher das Thema „KI-Kompetenz“ priorisieren.

Doch auch abseits der rechtlichen Risiken besteht ein großes Eigeninteresse für Unternehmen: Der Einsatz von KI-Systemen bietet enorme Chancen und Potenziale, die nur durch geschultes Personal voll ausgeschöpft werden können.

Wie können Unternehmen die KI-Kompetenz aufbauen?

Eine Möglichkeit sind interne Schulungen. Diese setzen jedoch voraus, dass mindestens eine Person im Unternehmen bereits über das erforderliche technische, rechtliche und ethische Know-how verfügt, um das Wissen weiterzugeben.

Eine effiziente und kostengünstige Alternative können externe Schulungen sein. Ein Vorreiter in diesem Bereich ist z. B. das Start-up-Unternehmen „regulaid“, das von drei Professoren und einem Absolventen der Fachhochschule Münster gegründet wurde. Regulaid bietet seinen Kunden eine Online-Schulungsplattform im Flatrate-Modell, auf der Mitarbeitende rund um die Uhr geschult werden können, um die erforderlichen KI-Kompetenzen aufzubauen. Nach Abschluss jeder Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Nachweis. Weitere Informationen unter www.regulaid.de.

v.l.: Die Co-Gründer des Start-ups regulaid: Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht, Dr. Michael Bücker, Professor für Data Science und Dr. Reiner Kurzhals, Professor für Data Science und Machine Learning an der FH Münster
Quelle: WN, Karin Höller

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