Neues EU-Gesetz: Was fordert die KI-Verordnung von Unternehmen?
Die KI-Verordnung (KI-VO), das weltweit erste Regelwerk für den Einsatz künstlicher Intelligenz, hat es in sich: Zukünftig muss jedes Unternehmen, das KI-Systeme in Europa nutzt oder anbietet, die Vorgaben der KI-Verordnung erfüllen. Andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Da bekannte Anwendungen wie ChatGPT oder der Microsoft Copilot als KI-Systeme im Sinne der KI-VO gelten, besteht für tausende Unternehmen im Münsterland dringender Handlungsbedarf.
Die Vorschriften der KI-Verordnung entfalten zeitlich gestaffelt Geltung. Eine besonders relevante Regelung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025: die KI-Kompetenzpflicht gemäß Art. 4 KI-VO. Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder nutzen (sogenannte „Anbieter“ oder „Betreiber“), müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt – also über eine angemessene Sachkunde im Umgang mit KI-Systemen.
Der Begriff „Unternehmen“ ist in diesem Zusammenhang streng genommen ungenau: Es spielt keine Rolle, ob das KI-System in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, einer Behörde oder einer kirchlichen Einrichtung eingesetzt wird. Ebenso unerheblich ist, welches KI-System zu welchem Zweck genutzt wird. Die KI-Kompetenzpflicht ist in jedem Fall zu erfüllen.
Wie kann man „ausreichende KI-Kompetenz“ sicherstellen?
Die KI-Verordnung definiert nicht, wie Unternehmen die erforderliche KI-Kompetenz sicherstellen sollen und wann Personal als ausreichend sachkundig gilt. Unter Juristen besteht jedoch Einigkeit, dass regelmäßige Schulungen erforderlich sind – und zwar sowohl in technischer als auch in rechtlicher und ethischer Hinsicht. Daher wird Art. 4 KI-VO umgangssprachlich auch als „Schulungsparagraph“ bezeichnet.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Schulungen. Unternehmen sollten genau festhalten, wann welche Schulungen durchgeführt wurden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die KI-Kompetenzpflicht erfüllt wurde.
Warum ist die KI-Kompetenzpflicht so entscheidend?
Verstöße gegen die KI-Kompetenzpflicht gelten als Compliance-Verstöße. Das bedeutet, dass Unternehmen unter anderem für Schäden haften, die durch nicht ausreichend geschultes Personal bei der Nutzung eines KI-Systems entstehen. Umsichtig agierende Geschäftsleitungen sollten daher das Thema „KI-Kompetenz“ priorisieren.
Doch auch abseits der rechtlichen Risiken besteht ein großes Eigeninteresse für Unternehmen: Der Einsatz von KI-Systemen bietet enorme Chancen und Potenziale, die nur durch geschultes Personal voll ausgeschöpft werden können.
Wie können Unternehmen die KI-Kompetenz aufbauen?
Eine Möglichkeit sind interne Schulungen. Diese setzen jedoch voraus, dass mindestens eine Person im Unternehmen bereits über das erforderliche technische, rechtliche und ethische Know-how verfügt, um das Wissen weiterzugeben.
Eine effiziente und kostengünstige Alternative können externe Schulungen sein. Ein Vorreiter in diesem Bereich ist z. B. das Start-up-Unternehmen „regulaid“, das von drei Professoren und einem Absolventen der Fachhochschule Münster gegründet wurde. Regulaid bietet seinen Kunden eine Online-Schulungsplattform im Flatrate-Modell, auf der Mitarbeitende rund um die Uhr geschult werden können, um die erforderlichen KI-Kompetenzen aufzubauen. Nach Abschluss jeder Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Nachweis. Weitere Informationen unter www.regulaid.de.

v.l.: Die Co-Gründer des Start-ups regulaid: Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht, Dr. Michael Bücker, Professor für Data Science und Dr. Reiner Kurzhals, Professor für Data Science und Machine Learning an der FH Münster
Quelle: WN, Karin Höller
Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!
Weitere Archivinhalte
Über Wege nach der Schule informieren
Die Frage nach der beruflichen Zukunft beschäftigt viele Schülerinnen und Schüler und häufig auch ihre Eltern. Einen Einblick in die Möglichkeiten nach dem Schulabschluss gibt die Veranstaltung „Zukunft im Blick: Wege nach der Schule“, die am Montag, 2. Februar, um 1Kreishaus in Steinfurt sowie digital stattfindet. Nach einem kurzen Vortrag geben Auszubildende einen Einblick in…
Fokus Innovation: Produktentwicklung im digitalen Zeitalter
Innovationen sind für Unternehmen essenziell, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Bedingungen anzupassen. Die Workshop-Reihe „Fokus Innovation“ bietet mittelständischen Fach- und Führungskräften aus dem Münsterland konkrete Unterstützung, ihre Innovationskraft zu stärken. In sechs praxisnahen Veranstaltungen vermitteln Experten Methoden und Strategien für effektives Innovationsmanagement – von Produktentwicklung und Design Thinking bis…
#Fördermittel: Schwerpunkt Qualifizierung & Weiterbildung
Qualifizierung und Weiterbildung sind in vielen Berufen ein wesentlicher Teil des Arbeitslebens als auch ein Kostenfaktor im Unternehmen. Bei der virtuellen Informationsveranstaltung informieren wir kurz und knapp unter anderem über die folgenden Förderinstrumente aus diesem Bereich: Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Erfüllen Unternehmen bzw. die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen…