KI-Kompetenzpflicht: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung
findet statt am 8. Juli 2025 - 10:30 - 11:30 Uhr
Veranstaltungsort: online via Teams
Zielgruppe: Führungskräfte, IT-Verantwortliche, Compliance-Manager und Mitarbeiter aus Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder einführen möchten - von Geschäftsführung bis Fachabteilungen

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt neue rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich – insbesondere in Bezug auf Schulungs- und Kompetenzanforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Organisationen, sicherzustellen, dass Mitarbeitende über angemessene KI-Kompetenzen im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.
In unserem einstündigen Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über:
- die rechtlichen Grundlagen der KI-Kompetenzpflicht gemäß Artikel 4,
- betroffene Unternehmen und Mitarbeitende, die geschult werden müssen,
- praxisnahe Einblicke zur rechtssicheren und gewinnbringenden Implementierung von KI in Unternehmen,
- Strategien zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht.
Unsere Experten vermitteln die wichtigsten Informationen, um Unternehmen und Organisationen auf die bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen im Bereich KI vorzubereiten.
Referenten: Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller, Professor für Wirtschaftsrecht und Prof. Dr. Michael Bücker, Professor für Data Science, FH Münster / regulaid GmbH
Hinweis: Das Webinar ersetzt keine KI-Kompetenzschulung, sondern gibt eine erste Orientierung zur Einhaltung der KI-Kompetenzpflicht.
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei, erfordert jedoch eine Anmeldung bis spätestens 7. Juli 2025.
Die Zugangsdaten zum Webinar werden am Vortag der Veranstaltung (7.7.) per E-Mail verschickt.
Veranstalter:
Bei diesem Informationsangebot handelt es sich um eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) und der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH.
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