KI-Kompetenz ab Februar 2025: Schlüsselaspekte der Schulungspflicht für Unternehmen gemäß Art. 4 der EU KI-Verordnung

findet statt am 25. Februar 2025 - 9:00-11:00 Uhr

Veranstaltungsort: online via Zoom

Zielgruppe: Führungskräfte, IT-Verantwortliche, Compliance-Manager und Mitarbeiter aus Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder einführen möchten - von Geschäftsführung bis Fachabteilungen

Die KI-Verordnung (KI-VO), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, führt ab dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht ein. KI-Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.

Der Artikel 4 der EU KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Anbieter sind typischerweise Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und vermarkten oder die bestehende KI-Modelle in eigene Produkte integrieren. Betreiber sind typischerweise Unternehmen, die KI-Systeme für interne Zwecke einsetzen, wie z. B. ChatGPT und andere Chatbots oder KI-Elemente in gängigen Unternehmenssoftware wie DATEV oder SAP. Die KI-Kompetenzpflicht betrifft somit eine Vielzahl von Unternehmen, die bereits KI-Technologien in irgendeiner Form nutzen.


Inhalte des Webinars

Unsere Referenten, Prof. Dr. jur. Christoph Buchmüller (Professor für Wirtschaftsrecht) und Prof. Dr. Michael Bücker (Professor für Data Science, FH Münster / regulaid GmbH) bieten im Webinar:

  • Einen kompakten Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU KI-Verordnung
  • Praxisnahe Einblicke zur rechtssicheren und gewinnbringenden Implementierung von KI in Unternehmen
  • Strategien zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht ab Februar 2025
  • Tipps zur Vorbereitung auf die schrittweise Einführung weiterer Regelungen bis 2026

Die Experten vermitteln die wichtigsten Informationen, um Unternehmen und Organisationen auf die bevorstehenden regulatorischen Herausforderungen im Bereich KI vorzubereiten.


Teilnahmebedingungen

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos, erfordert jedoch eine Anmeldung über Zoom. Die Zugangsdaten werden nach der Registrierung automatisch bereitgestellt.


Kooperationspartner

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) und der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH.

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