Inklusionsscheck NRW: Finanzielle Hilfe für barrierefreie Arbeitsplätze
Fördertipp
Inklusionsscheck NRW: Finanzielle Hilfe für barrierefreie Arbeitsplätze
Die Arbeitswelt wird zunehmend diverser, und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr stattfinden.
Was ist der Inklusionsscheck NRW?
Der Inklusionsscheck ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Es bietet finanzielle Unterstützung für Organisationen und Unternehmen, um inklusive Maßnahmen am Arbeitsplatz zu realisieren. Gefördert werden Projekte, die die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern, ihre berufliche Teilhabe erhöhen und Barrieren am Arbeitsplatz abbauen.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig ist die inklusive Gestaltung folgender Aktivitäten:
- Veranstaltungen;
- Publikationen;
- Kulturaktivitäten;
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Fortbildungen;
- Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote;
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Beispiele: Finanzierung von Gebärdensprachendolmetschern, Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, Fortbildung von Übungsleiter/innen für inklusive Sport-, Bewegungs- oder Freizeitangebote, inklusive Gestaltung von Straßenfesten.
Es können darüber hinaus auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Inklusion vor Ort sichtbar und erlebbar zu machen.
Förderhöhe und Antragsverfahren
Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Inklusionsscheck erhalten. Das Antragsverfahren ist bewusst unkompliziert gestaltet. Interessierte Unternehmen können bis zum 30. September 2024 ein Online-Formular ausfüllen und eine kurze Projektbeschreibung einreichen.
Wichtig: Die Maßnahme muss nach Antragsbewilligung bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein!
Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck