Informationen zur Beschäftigtentestung mit Testnachweis

veröffentlicht am 21. April, 2021
Coronatest

Sie als Unternehmen sollen Ihren Mitarbeitenden zweimal wöchentlich einen kostenlosen Coronaschnelltest anbieten. Sie wollen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen diese Testungen auch bescheinigen? Dann müssen Sie sich als Unternehmen auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige) anmelden. Hiermit zeigen Sie den Behörden an, dass Sie Ihrer Belegschaft eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen möchten.

Wie geht es weiter?

Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung vom MAGS eine Bestätigung per E-Mail. Darin finden Sie auch einen Link, mit dem Sie zum Formular zur Bestätigung eines Testergebnisses gelangen.

Diese Testbescheinigung müssen Sie nach erfolgter Testung ausfüllen und an Ihre Mitarbeitenden weitergeben. Das war schon alles.

Wie können Sie diese Tests durchführen?

Alternative 1):

Sie beauftragen einen externen Leistungserbringer.

Anbei finden Sie eine Liste mit den aktuellen Schnellteststellen im Kreis Steinfurt bzw. mit Unternehmen, die Sie beauftragen können.

Alternative 2)

Sie lassen sich oder Ihr Personal schulen und führen die Testungen selbst durch.

Wie geht das?

  1. Sie lassen sich durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. Betriebsärztinnen und -ärzte schulen.
  2. Sie nehmen an einer Online-Schulung z. B. beim Bildungsinstitut des DRK oder bei der DEKRA-Akademie teil. Die Johanniterorden bietet die Schulung Online bereits für 10€ an. Hier gelangen Sie zu den anderen Anmeldemöglichkeiten: Bildungsinstitut des DRK oder DEKRA-Akademie

Bitte beachten Sie, dass Sie dokumentieren, welcher Mitarbeitende durch wen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Inhalten geschult wurde. Eine Liste mit Schnellteststellen im Kreis Steinfurt gibt es auf dieser Seite.

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