Neues Förderprogramm: Go-to-Market Gutschein für Start-ups
![mika-baumeister-Y_LgXwQEx2c-unsplash mika-baumeister-Y_LgXwQEx2c-unsplash](https://westmbh.de/wp-content/uploads/2024/05/mika-baumeister-Y_LgXwQEx2c-unsplash-scaled.jpg)
Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind. Der „Go-to-Market Gutschein“ zielt daher darauf ab, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen. Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.
Wer wird gefördert?
Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.
Was wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Wie kann ich Förderung beantragen?
Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.
Weitere Informationen unter www.wirtschaft.nrw/go-to-market
Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!
Weitere Archivinhalte
Online-Sprechstunde für Unternehmen: Fördermöglichkeiten (Zuschussförderung)
Investitionen in Digitalisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Beratungsleistungen, Qualifizierung & Weiterbildung oder in Forschung und Entwicklung sind für Unternehmen ein zentrales Thema. Dabei müssen oft erhebliche Investitionskosten gestemmt werden – was mit entsprechenden finanziellen Risiken verbunden ist. Bei der Umsetzung vieler Vorhaben können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auf öffentliche Fördermittel vom Bund oder vom Land…
#Fördermittel 2025: Einsteiger-Webinar zur Nutzung öffentlicher Programme für Unternehmen
Referenten: Varvara Leinz (WESt mbH) / Marleen Meyerhoff (NRW.BANK) Investitionen in Digitalisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Beratungsleistungen, Qualifizierung und Weiterbildung oder Forschung und Entwicklung sind für viele Unternehmen ein zentrales Thema. Dabei gehen mit diesen Vorhaben oft erhebliche Investitionskosten und finanzielle Risiken einher. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können jedoch auf öffentliche Fördermittel und weitere Unterstützungsangebote…
Webinar: Gesund durch den Business-Alltag – Tipps vom Gesundheits-Coach
Referentin: Dr. rer. nat. Katharina Kessel, Biologin und Gesundheits-Coach Ein gesunder Lebensstil ist die Grundlage für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden und Erfolg – sowohl im Beruf als auch im Privatleben. Doch im hektischen Business-Alltag bleibt die eigene Gesundheit oft auf der Strecke. Dabei ist Prävention leichter als gedacht! In unserem kostenfreien Webinar zeigt Ihnen Dr. Katharina Kessel,…