Förderprogramm – „REACT with impact“

Ein befristetes Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Startups
Das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet neue, speziell auf gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Startups zugeschnittene Möglichkeiten der Förderung. Anträge von interessierten Unternehmen können ab dem 20. Februar 2023 eingereicht werden.
Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unserer Zeit beitragen, sei es der Klimawandel, die soziale Ungleichheit oder eine globale Pandemie. Gleichzeitig sind aber gerade solche Unternehmen, die die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite stellen, besonders stark von einem Wegbrechen von Nachfrage, Förderung und Unterstützung betroffen. Darüber hinaus fehlen oft nicht nur die finanzielle Ausstattung, sondern unternehmerisches Wissen und eine erfolgreiche Umsetzungsstrategie.
Das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ schließt hier eine Lücke, in dem es speziell für gemeinwohlorientierte Unternehmen Möglichkeiten der Förderung anbietet. Finanziert wird es aus Mitteln des EU-Wiederaufbauinstruments REACT-EU.
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt sind bis zu 35 Beratungstage förderfähig. Darüber hinaus sind je nach Modul Qualifizierungs- und Coaching-Leistungen in Höhe von bis zu 5 500 Euro förderfähig.
In einem folgenden Aufruf zur Stärkung des Ökosystems werden Strukturen zur Vernetzung, Kooperation und Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen abgedeckt. Dafür stehen bis Jahresende 2023 rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziele des modular aufgebauten Programms sind, die Unternehmen bei der Professionalisierung und Stabilisierung sowie beim Aufbau einer Krisenresilienz zu begleiten. Die Förderung soll außerdem dabei helfen, vorhandene, noch ungenutzte Wirtschafts- und Beschäftigungspotenziale zu heben und zu stärken und die Unternehmen attraktiver für mögliche Investoren/-innen zu machen.
Um die Unternehmen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung. Für diese ist eine Registrierung seit dem 1. Februar 2023 möglich.
Weiterführende Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-sozialunternehmen-und-social-startups.html
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