Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“

veröffentlicht am 10. Dezember, 2025
Fördermittel Fördergeld

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt mit dem Programm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Pendel-, Dienst- und Geschäftsverkehre klimafreundlicher und effizienter zu gestalten. Besonders interessant für KMU sind die Initialförderung (Beratung und Konzept) und die Breitenförderung (Umsetzung von Maßnahmen).

Was wird gefördert?

Initialförderung – Einstieg über Beratung und Konzept

Gefördert wird eine standardisierte Beratung zur Erstellung eines standortspezifischen Konzepts für das Betriebliche Mobilitätsmanagement, u. a. mit:

  • Analyse der aktuellen Mobilitätssituation im Unternehmen,
  • Festlegung von Zielen,
  • Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (z. B. Radverkehr, ÖPNV-Anreize, Parkraummanagement, Dienstreiseregelungen),
  • grober Einschätzung von CO₂-Einsparungen sowie Zeit- und Kostenrahmen.

Förderkonditionen Initialförderung:

Breitenförderung – Umsetzung konkreter Maßnahmen

Die Breitenförderung unterstützt die Umsetzung konkreter Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, z. B.:

  • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Standort (Fahrradabstellanlagen, Duschen, Umkleiden),
  • Elektrifizierung des Fuhrparks (Anschaffung von E-Fahrzeugen) und Ladeinfrastruktur,
  • Informations- und Aktionstage rund um das Thema Mobilität.

Förderkonditionen Breitenförderung:

  • Zuschuss als Anteilsfinanzierung
  • maximal 60.000 Euro Förderung
  • Soll-Mindestfördersumme 8.000 Euro
  • Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben (für mittlere Unternehmen +10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen +20 Prozentpunkte)

Wichtige Voraussetzungen für Initial- und Breitenförderung:

  • Beim Antragsteller handelt es sich um ein KMU nach EU-Definition.
  • Die Maßnahmen leisten einen nachvollziehbaren Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen in Berufs-, Dienst- oder Ausbildungsverkehr.
  • In der Breitenförderung sollen die Maßnahmen auf einem Konzept oder klaren Überlegungen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement basieren.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, bevor der Antrag gestellt bzw. bewilligt ist (Ausnahme: genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
  • Leasing von Fahrzeugen ist nicht förderfähig.

Wie läuft die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal easy-Online und das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Die jeweils aktuellen Förderaufrufe regeln Fristen, inhaltliche Anforderungen und beizufügende Unterlagen. Die Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 31.12.2026.

Weitere Informationen:

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