Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt mit dem Programm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Pendel-, Dienst- und Geschäftsverkehre klimafreundlicher und effizienter zu gestalten. Besonders interessant für KMU sind die Initialförderung (Beratung und Konzept) und die Breitenförderung (Umsetzung von Maßnahmen).
Was wird gefördert?
Initialförderung – Einstieg über Beratung und Konzept
Gefördert wird eine standardisierte Beratung zur Erstellung eines standortspezifischen Konzepts für das Betriebliche Mobilitätsmanagement, u. a. mit:
- Analyse der aktuellen Mobilitätssituation im Unternehmen,
- Festlegung von Zielen,
- Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (z. B. Radverkehr, ÖPNV-Anreize, Parkraummanagement, Dienstreiseregelungen),
- grober Einschätzung von CO₂-Einsparungen sowie Zeit- und Kostenrahmen.
Förderkonditionen Initialförderung:
- Festbetrag von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen
- Beratung nur durch vom Bund autorisierte Beraterinnen und Berater (Beratungspool: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/Beratungspool/Beratungspool.html)
Breitenförderung – Umsetzung konkreter Maßnahmen
Die Breitenförderung unterstützt die Umsetzung konkreter Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, z. B.:
- Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Standort (Fahrradabstellanlagen, Duschen, Umkleiden),
- Elektrifizierung des Fuhrparks (Anschaffung von E-Fahrzeugen) und Ladeinfrastruktur,
- Informations- und Aktionstage rund um das Thema Mobilität.
Förderkonditionen Breitenförderung:
- Zuschuss als Anteilsfinanzierung
- maximal 60.000 Euro Förderung
- Soll-Mindestfördersumme 8.000 Euro
- Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben (für mittlere Unternehmen +10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen +20 Prozentpunkte)
Wichtige Voraussetzungen für Initial- und Breitenförderung:
- Beim Antragsteller handelt es sich um ein KMU nach EU-Definition.
- Die Maßnahmen leisten einen nachvollziehbaren Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen in Berufs-, Dienst- oder Ausbildungsverkehr.
- In der Breitenförderung sollen die Maßnahmen auf einem Konzept oder klaren Überlegungen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement basieren.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, bevor der Antrag gestellt bzw. bewilligt ist (Ausnahme: genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
- Leasing von Fahrzeugen ist nicht förderfähig.
Wie läuft die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal easy-Online und das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Die jeweils aktuellen Förderaufrufe regeln Fristen, inhaltliche Anforderungen und beizufügende Unterlagen. Die Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 31.12.2026.
Weitere Informationen:
- Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ (BALM):
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_node.html - Informationsplattform „mobil gewinnt“ zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement:
https://mobil-gewinnt.de/
Teilen Sie den Artikel und empfehlen Sie diesen weiter!
Weitere News
Neue Ausgabe: Wirtschaft Münsterland für den Kreis Steinfurt
Die „Wirtschaft Münsterland“ 1/2026 ist da! Im Blickpunkt diesmal: 25 Jahre WESt mbH – eine Zeitreise durch ein Vierteljahrhundert Wirtschaftsförderung im Kreis Steinfurt sowie ein Ausblicke auf die Themen der Zukunft. Weiterhin gibt es wieder viel Interessantes aus der Wirtschaft und für die Wirtschaft der Region: ✔️ Serviceangebote & Fördertipps ✔️ Recht & Steuern ✔️…
Über Wege nach der Schule informieren
Die Frage nach der beruflichen Zukunft beschäftigt viele Schülerinnen und Schüler und häufig auch ihre Eltern. Einen Einblick in die Möglichkeiten nach dem Schulabschluss gibt die Veranstaltung „Zukunft im Blick: Wege nach der Schule“, die am Montag, 2. Februar, um 18.30 Uhr im Kreishaus in Steinfurt sowie digital stattfindet. Nach einem kurzen Vortrag geben Auszubildende…
EU-Projekt liefert Praxisressourcen für ESG in ländlichen KMU
ESG steht für Environmental, Social and Governance – auf Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Gemeint sind Kriterien, mit denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung systematisch erfassen, steuern und weiterentwickeln können: von Energie- und Ressourceneffizienz (E) über Arbeitsbedingungen und Verantwortung in der Lieferkette (S) bis hin zu Compliance, Transparenz und Risikomanagement (G). Dahinter stehen ganz konkrete Fragen: Wie…