Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Berufsbekleidung
Spezielle Berufsbekleidung trägt wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei. Verschiedene Berufsgenossenschaften und Institutionen fördern Unternehmen finanziell bei der Anschaffung von Kühlkleidung, UV-Schutzbekleidung oder Schutzbrillen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Anlaufstellen sowie aktuelle Fördermöglichkeiten in diesem Bereich.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Die BG BAU unterstützt Unternehmen, deren Beschäftigte überwiegend im Freien arbeiten, mit Arbeitsschutzprämien für verschiedene Arten von Schutzbekleidung. Dazu zählen unter anderem Funktionsshirts mit UV-Schutz, Warnschutzshirts oder Kühlkleidung. Gefördert werden auch Sonnen- und Korrektionsschutzbrillen. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Anschaffungskosten.
Für die Antragstellung ist in kurzer Fragebogen zu den Produkten auszufüllen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen und Rechtsformen der Bauwirtschaft. Ebenso können Beschäftigte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Selbstständige sowie öffentliche Einrichtungen einen Antrag stellen – vorausgesetzt, sie sind bei der BG BAU versichert.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der BG BAU finden Sie unter: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien#c21996
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Im Rahmen der Fördermaßnahme Umweltschutz und Sicherheit wird auch besondere Arbeitskleidung bezuschusst – sofern diese über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der schweren Nutzfahrzeuge des Unternehmens:
- Pro schwerem Nutzfahrzeug kann eine Fördersumme von bis zu 2.000 Euro entstehen.
- Insgesamt werden maximal 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen – unabhängig von Größe und Rechtsform.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten des BALM finden Sie unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Die SVLFG gewährt Zuschüsse für spezielle Arbeitskleidung, insbesondere für Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Forst und im Gartenbau. Gefördert werden unter anderem UV-Schutzkleidung und Kühlkleidung. Darüber hinaus können auch Höhensicherungsgeräte oder Schnittschutzkleidung bezuschusst werden. Die Förderhöhe liegt zwischen 30 % und 50 % der Anschaffungskosten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständige in der Landwirtschaft, im Forst und im Gartenbau, sofern sie bei der SVLFG versichert sind. Ebenso können Körperschaften und öffentliche Einrichtungen in diesen Bereichen eine Förderung beantragen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der SVLFG finden Sie unter: https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
Wichtig zu beachten
Es wird empfohlen, den Antrag vor dem Kauf zu stellen, da die meisten Förderungen nur dann gewährt werden, wenn die Antragstellung vor der Anschaffung erfolgt. Die Förderfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungspotenzial oder konkreten Produktspezifikationen.
Da Fördermaßnahmen nicht immer öffentlich ausgeschrieben sind, ist es sinnvoll, sich direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu informieren, um über aktuelle Maßnahmen auf dem Laufenden zu bleiben.
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