Europäische Union: Erste Schritte auf dem Weg zur Vermeidung von Einwegplastik

Produkte aus Plastik wie beispielweise Wattestäbchen, Plastikbesteck und Plastikgeschirr für die es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt, sollen in Europa vom Markt verschwinden, das hat die EU am 19. Dezember 2018 beschlossen. Diese Produkte machen einen großen Teil der Abfälle im Meer aus. Bei anderen Einwegprodukten aus Kunststoff sollen der Verbrauch gemindert, das Abfallmanagement verbessert und die Produkte klarer gekennzeichnet werden.
Ein neues Geschäftsmodell der Kreislaufwirtschaft für mehr Nachhaltigkeit
Der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, verantwortlich für nachhaltige Entwicklung sagte dazu: „Die Europäer sind sich bewusst, dass Kunststoffabfälle ein enormes Problem darstellen. Die EU als Ganzes hat echten Mut bewiesen, dies anzupacken. Damit sind wir weltweit führend bei der Bekämpfung von Kunststoffabfällen in den Meeren. Ebenso wichtig ist, dass wir mit den heute vereinbarten Lösungen auch ein neues Geschäftsmodell der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und den Weg weisen, damit unsere Wirtschaft nachhaltiger wird.“
Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella fügte hinzu: „Wenn wir eine Situation haben, in der Sie Ihre Fische in einem Jahr in einem Plastikbeutel nach Hause bringen können, und im nächsten Jahr diesen Beutel in einem Fisch nach Hause tragen, müssen wir hart arbeiten und schnell arbeiten. Deshalb freue ich mich über die heutige Einigung zwischen Parlament und Rat. Wir haben einen großen Schritt in Richtung gemacht, um die Menge an Einweg-Plastikartikeln in unserer Wirtschaft, unseren Meeren und letztlich unseren Körpern.“
Nächste Schritte
Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Nach ihrer Genehmigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.
Rat der Europäischen Union auch Rat genannt
Der Rat der Europäischen Union (oder Rat) besteht aus den Ministern der Mitgliedstaaten, die je nach den zu behandelnden Themen als Rat für auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Verkehr, Landwirtschaft usw. zusammentreten. Der Rat der EU ist das Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet er Gesetze und den EU-Haushalt. Die Mitgliedstaaten übernehmen nacheinander für jeweils sechs Monate den Vorsitz im Rat.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung über die Einigung
Fragen und Antworten : Neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle
Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft
Kampagne ‚to Change‘ (link is external)Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
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