Europäische Säule sozialer Rechte
Zu den Zielen der Europäischen Union gehört gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union, das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. Dazu gehört auch die soziale Komponente, die die amtierende Europäische Kommission mit ihrer Initiative „Die Säule sozialer Rechte“ aufgreift.
Mit der „Säule der sozialen Rechte“ sollen Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festgelegt werden. Die Grundsätze sind in drei Themengebiete unterteilt:
- Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
- Faire Arbeitsbedingungen
- Sozialschutz und Inklusion.
Die Vielschichtigkeit der sozialen Rechte wirft Fragen in der Harmonisierung der Sozialsysteme für die Nationalstaaten und ihre Folgen für die nationalen Sozialstandards auf. Denn die „Säule sozialer Rechte“ besitzt keinen rechtlich bindenden Charakter, da die rechtlichen Kompetenzen im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik bei den Mitgliedstaaten liegen.
Die europäische Säule sozialer Rechte soll bei der Reaktion auf die derzeitigen und künftigen Herausforderungen als Kompass für effiziente beschäftigungspolitische und soziale Ergebnisse dienen, die unmittelbar die wesentlichen Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen. Sie soll zudem als Richtschnur dazu beitragen, dass soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden.
Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ist der Beitrag der Kommission zur Umsetzung der Grundsätze der Säule sozialer Rechte. Die Kommission schlägt unter darin drei EU-Kernziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen.
Hier finden Sie die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte übersichtlich auf der Seite der Kommission dargestellt.
Die Kurzbericht untersucht die Aufwärtskonvergenz in Bezug auf die Indikatoren für die Kernziele des sozialpolitischen Scoreboards für den Zeitraum 2008-2018.