Europäische Kommission gewährt Landwirten zusätzliche Hilfe wegen Dürre
In diesem Sommer, der von extremer Dürre geprägt ist, können Landwirte ihre Direktzahlungen und Zahlungen für die ländliche Entwicklung im Voraus erhalten. Außerdem können sie flexibler ihre Flächen nutzen, die normalerweise nicht für die Produktion gedacht sind, um so ihre Tiere füttern zu können.
Darüber hinaus wirkt sich die Reduzierung des Futtermittels insbesondere auch langfristig auf die Einkommen der Viehzüchter aus. Der für Landwirtschaft zuständige Kommissar Phil Hogan sagte: „Ich bin sehr beunruhigt über dies anhaltenden klimatischen Entwicklungen. Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen. Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen.
Obwohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben, bietet, hat die Europäische zwei Beschlüsse gefasst, um die Landwirte bei der Bewältigung von Dürren zusätzlich zu unterstützen:
- Höhere Vorauszahlungen: Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt, wie ursprünglich geplant, im Dezember.
- Ausnahmen von den spezifischen Ökologisierungsanforderungen insbesondere bezüglich Anbaudiversifizierung der Regeln für im Umweltinteresse genutzte brachliegende Flächen, um eine Nutzung dieser Flächen zur Tierfutterproduktion zu erlauben. Auch die Annahme weiterer Ausnahmeregelungen wird erwogen, um mehr Flexibilität bei der Futterproduktion zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden insbesondere den Viehzüchtern zugutekommen.
Bestehende Unterstützung im Rahmen der GAP
Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80 Prozent der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden. Der Kauf von Futtermitteln kann als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden.
Schadenersatz kann ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden (die so genannte „De-minimis-Beihilfe“). Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 15 000 Euro je Bauer über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.
Zur Entwicklung des ländlichen Raums sieht die derzeitige GAP folgende Möglichkeiten vor:
- Erkennt ein Mitgliedstaat die Dürre als „Naturkatastrophe“ an, so kann bis zu 100 Prozent die Wiederherstellung des durch die Dürre geschädigten landwirtschaftlichen Potenzials unterstützen. Das Geld kann für Investitionen wie z.B. die Wiederansiedlung von Weiden verwendet werden. Diese Maßnahme kann nachträglich aktiviert werden;
- Die Landwirte können ihre jeweiligen nationalen Behörden über außergewöhnliche Umstände informieren und können von ihrem Mitgliedstaat von ihren Verpflichtungen im Rahmen verschiedener Systeme befreit werden. Die Landwirte dürfen beispielsweise Pufferstreifen (die Dinger heißen tatsächlich so) für Futtermittel verwenden;
- Die Mitgliedstaaten können die Landwirte durch Risikomanagementinstrumente unterstützen, wie beispielsweise ein finanzieller Ausgleich.
Einmal jährlich können die Mitgliedstaaten ihr Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ändern, um eine der oben genannten Maßnahmen aufzunehmen.
- Quelle: Pressemeldung
- Pressemitteilung: Commission offers further support to European farmers dealing with droughts
- Ausnahmen von Ökologisierungsanforderungen
- MARS zur Überwachung der Dürre