EU Richtlinie – Pflicht von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen

Bereits seit 2017 ist der Nachhaltigkeitsbericht für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden Pflicht. Im Zuge des European Green Deal ändert die EU-Kommission die bestehende Richtlinie in die „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Ab 2025 müssen dann alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und 40 Mio. € Umsatz über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption berichten – beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024. Ab 2026 folgen börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen.
Youtube Erklärvideo Erklärvideo: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – YouTube
Link: Deutscher Nachhaltigkeitskodex – CSR-RUG & CSRD (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)
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