EU Richtlinie – Pflicht von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen

veröffentlicht am 19. September, 2022
Welt Natur Nachhaltigkeit

Bereits seit 2017 ist der Nachhaltigkeitsbericht für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden Pflicht. Im Zuge des European Green Deal ändert die EU-Kommission die bestehende Richtlinie in die „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Ab 2025 müssen dann alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und 40 Mio. € Umsatz über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption berichten – beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024. Ab 2026 folgen börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen.

 

Youtube Erklärvideo Erklärvideo: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – YouTube

Link: Deutscher Nachhaltigkeitskodex – CSR-RUG & CSRD (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)

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