EU legt bei der WTO Beschwerde gegen Chinas erzwungene Technologietransfers ein

Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2018 bei der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde gegen China eingelegt. Das Land zwingt europäische Unternehmen systematisch dazu, als Voraussetzung für eine Geschäftstätigkeit in China sensible Technologien und Know-how aufzugeben. „Wir können nicht hinnehmen, dass EU-Unternehmen eine Investitionstätigkeit in China mit ihren wertvollen Technologien bezahlen müssen. Dies steht eindeutig im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die China bei seinem Beitritt zur WTO eingegangen ist“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.

„Die Beschwerde, die wir heute bei der WTO eingelegt haben, ist umfassender und systemischer als zuvor, da es sich nach unserer Auffassung um ein wesentliches Problem handelt, das EU-Unternehmen, die in China Geschäfte tätigen, beeinträchtigt. Ein derart weitreichendes Problem kann und sollte in einem multilateralen Rahmen gelöst werden.“

Die Beschwerde an die WTO richtet sich gegen folgende chinesische Vorschriften:– die Leistungsanforderungen, die den in China tätigen ausländischen Unternehmen von den chinesischen Behörden auferlegt werden,

  • die von den chinesischen Behörden festgelegten Bedingungen, die die wirtschaftliche und vertragliche Freiheit ausländischer Unternehmen bei Investitionen und Technologietransfers einschränken,
  • die chinesischen Gesetze, in denen die Genehmigung von Investitionen in den Bereichen Elektrofahrzeuge (Fahrzeuge mit neuartiger Antriebstechnik) und Biotechnologie (Saatgut) geregelt ist (Bereiche, die laut dem Plan „Made in China 2025“ zu den strategischen Sektoren gehören).

Die sogenannten Leistungsanforderungen zwingen oder veranlassen europäische Unternehmen dazu, Technologie an ihre Joint Ventures mit chinesischen Partnern zu übertragen, damit sie im Gegenzug die nötigen administrativen Genehmigungen der chinesischen Behörden erlangen. Ausländische Unternehmen müssen zudem auch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in China durchführen.

Bei seinem WTO-Beitritt verpflichtete sich China, keine Leistungsanforderungen im Austausch für Investitionsgenehmigungen einzuführen und die Vertragsfreiheit der Unternehmen in China zu wahren, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen und Technologietransfers. Die EU hält daher an ihrer Auffassung fest, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen Chinas gegen die rechtlichen Verpflichtungen des Landes verstoßen.

Die angefochtenen Maßnahmen ergänzen die ursprüngliche Beschwerde der EU vom Juni 2018. Das frühere Ersuchen betraf Bestimmungen der Vorschrift über die Ein- und Ausfuhr von Technologien (auch als „TIER“-Vorschrift bezeichnet) und der Verordnung zur Durchführung der Vorschrift zu Joint Ventures mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (auch als „JV“-Vorschrift bezeichnet), da sie gegen die WTO-Regeln zur Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen verstoßen und die Rechte von EU-Unternehmen, unter anderem in Bezug auf Patente, in unzulässiger Weise einschränken.

Hintergrund

Das Konsultationsersuchen leitet ein förmliches WTO-Streitbeilegungsverfahren ein. Führen diese Konsultationen nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die WTO um die Einsetzung eines Panels (Kommission) ersuchen, um über die Vereinbarkeit der Maßnahmen Chinas mit den WTO-Regeln zu befinden.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

WTO-Streitbeilegung im Überblick

EU-Handelspolitik und geistiges Eigentum

Handelsbeziehungen zwischen der EU und China