Digitale Veranstaltung zum Forschungszulagengesetz

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund, unabhängig von der der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen Forschung und Entwicklung (FuE) und damit themenoffene Innovationsprojekte. Die neue FuE-Steuerförderung beinhaltet die Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Der Umfang der Förderung beläuft sich auf eine maximale Höhe von 500.000 Euro, wobei das antragstellende Unternehmen einen Rechtsanspruch hat, da das FZulG nicht auf einem Wettbewerbsverfahren im Rahmen eines Förderprogramms und somit keinen „Fördertopf-Deckel“ hat. Der Zuschuss wird am Ende des Jahres einfach mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet.
Die ZENIT GmbH und das Netzwerk ZENIT e.V. laden Sie herzlich ein, sich am 28. April 2020 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr die Rahmenbedingungen des neuen Gesetzes näher anzusehen: Wer profitiert wie und in welcher Höhe von dem neuen Forschungszulagengesetz. Weiter…
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