„Corona und Arbeitsrecht – Teil 2“ mit Rechtsanwalt Martin Richter von der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH

veröffentlicht am 14. April, 2020

Am Freitag, 17.04.2020 um 11:15 Uhr steht Ihnen Herr Martin Richter (Fachanwalt für Arbeitsrecht) für Fragen zum Thema „Corona und Arbeitsrecht – Sie fragen und der Experte antwortet“ zur Verfügung.

In der Videokonferenz berichtet Herr Martin Richter über aktuelle Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für angedachte Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise? Welche Rechte und Pflichten haben AG und AN?

Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, direkte Fragen an denFachanwalt zu stellen. Die Kanzlei Alpmann Fröhlich ist langjähriges Mitglied in unserem WVS Netzwerk.

Sollten Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, so melden Sie sich bitte zeitnah bei Ihrem jeweiligen Verband an:

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie am Tag der Videokonferenz ca. 1 Stunde vor Beginn den Zugangscode. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, wir behalten uns bei Überbuchung vor, weitere Termin anzubieten.
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der DSGVO-konformen Nutzung Ihrer Daten durch die WVS zu. Vereinzelt werden die Videokonferenzen auch aufgezeichnet.

Sie dürfen diese Einladung gerne auch an befreundete Betriebe oder andere Unternehmer/innen weiterleiten. Die Teilnahme ist kostenlos. Bis dahin bleiben Sie gesund!

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