„Corona und Arbeitsrecht – Teil 2“ mit Rechtsanwalt Martin Richter von der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH

Sollten Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, so melden Sie sich bitte zeitnah bei Ihrem jeweiligen Verband an:
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie am Tag der Videokonferenz ca. 1 Stunde vor Beginn den Zugangscode. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, wir behalten uns bei Überbuchung vor, weitere Termin anzubieten.
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der DSGVO-konformen Nutzung Ihrer Daten durch die WVS zu. Vereinzelt werden die Videokonferenzen auch aufgezeichnet.
Sie dürfen diese Einladung gerne auch an befreundete Betriebe oder andere Unternehmer/innen weiterleiten. Die Teilnahme ist kostenlos. Bis dahin bleiben Sie gesund!
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