Einigung beim Brexit-Streit: Neuregelung beim Umgang mit der zukünftigen EU-Außengrene in Irland

Die Europäische Kommission und die britische Regierung haben sich auf ein überarbeitetes Abkommen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union geeinigt. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte bei einem gemeinsamen Pressestatement mit dem britischen Premierminister Boris Johnson in Brüssel: „Wir haben einen Deal, der eine Verlängerung unnötig macht. Er bringt Sicherheit, wo der Brexit Unsicherheit bringt.“ Zuvor hatte Juncker den heute und morgen tagenden Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs um Unterstützung des überarbeiteten Abkommens und der Politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen EU und UK tober sicherstellen und muss nun von beiden Seiten ratifiziert werden. „Ich hoffe, dass wir dies nun zum Abschluss bringen und unseren Bürgern und Unternehmen die Sicherheit geben können, die sie verdienen,“ erklärte Juncker.
Protokoll zu Irland / Nordirland
Der Frieden in Nordirland sei für ihn während der vergangenen drei Jahre Verhandlungen das gewesen, was wirklich zähle, erklärte Michel Barnier. Das überarbeitete Protokoll zu Irland und Nordirland stellt sicher, dass eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermieden wird. Die Errungenschaften des Karfreitagsabkommens werden geschützt, die im Jahr 1998 festgelegten Rechte und die Nord-Süd-Zusammenarbeit auf der irischen Insel nicht eingeschränkt.
Vereinbart wurde, dass die Waren und Güter betreffenden EU-Regeln in Nordirland weiterhin Anwendung finden – sämtliche damit zusammenhängenden Verfahren werden demnach an den Zugangspunkten (points of entry) zu Nordirland abgewickelt, nicht zwischen Irland und Nordirland. Die britischen Behörden werden für die Durchsetzung des EU-Zollkodex in Nordirland zuständig sein. Zugleich verbleibt Nordirland aber in einem gemeinsamen Zollgebiet mit dem restlichen Vereinigten Königreich und kann somit auch Teil der künftigen Handelspolitik der Vereinigten Königreichs sein. Die britischen Behörden können britische Zölle auf Waren aus Drittländern anwenden, solange diese nicht Gefahr laufen, in den EU-Binnenmarkt zu gelangen. Für Waren, die in den Binnenmarkt gelangen können, werden die britischen Behörden die EU-Zölle anwenden. Auch im Bereich der Mehrwertsteuer haben sich die Verhandler geeinigt.
Das Protokoll zu Irland und Nordirland findet nach der im Austrittsabkommen festgeschriebenen Übergangsfrist von zwei Jahren Anwendung. Es soll entsprechend der heutigen Einigung später nicht durch andere Regelungen ersetzt werden. Um aber die langfristige demokratische Unterstützung für die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften in Nordirland sicherzustellen, kann das nordirische Parlament vier Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls darüber abstimmen und sich mit einfacher Mehrheit dafür oder dagegen aussprechen, die Regeln weiter anzuwenden.
Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen
Mit Blick auf die künftigen Beziehungen habe die Regierung von Boris Johnson in den Verhandlungen ihre Entscheidung für ein künftiges Freihandelsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich deutlich gemacht, erklärte Michel Barnier. Jeder Hinweis auf andere Optionen, insbesondere die Möglichkeit, ein einheitliches Zollgebiet zu schaffen, sei deshalb aus der Politischen Erklärung gestrichen worden.
„Was sich jedoch nicht ändert, ist unsere geografische Nähe und Interdependenz mit der britischen Wirtschaft, und wir haben uns auf starke gleiche Wettbewerbsbedingungen geeinigt, um ein ehrgeiziges Freihandelsabkommen ohne Zölle und Quoten zu ermöglichen,“ erklärte Barnier.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten (nur in Englisch verfügbar)
tokoll zu Irland und Nordirland (nur in Englisch verfügbar)
Überarbeitete Politische Erklärung (nur in Englisch verfügbar)
Brief von Kommissionspräsident Juncker an Ratspräsident Tusk (nur in Englisch verfügbar)
Pressestatement von Michel Barnier und Video-Mitschnitt
Statement von Jean-Claude Juncker bei seiner Pressekonferenz mit Boris Johnson und Video-Mitschnitt
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