Fördertipp: Förderung der Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

veröffentlicht am 25. April, 2024
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Was wird gefördert?

  • technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation: Die Beratungen dienen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.
  • Ausgaben für die Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen.

Zielgruppe:

Klein- und Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von bis zu 10 Mio. Euro.

Förderumfang:

Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt und erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • Maximal 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro.
  • Der förderfähige Tagessatz der Beratungsunternehmen ist auf max. 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Förderung?

  • In den Beratungen sind grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel innerhalb des Betriebs zu identifizieren und zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.
  • Die Beratungen inkl. der schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein.
  • Qualifiziert sind Beratungsunternehmen, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
  • Die Beratungen müssen sich auf eine Betriebsstätte in NRW beziehen.

 Die Antragstellung ist über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg möglich.

Weitere Infos unter: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende

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