Betriebliche Bildungsschecks werden zum 31.12.2023 abgeschafft
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat am 29.11.2023 mitgeteilt, dass es keine betrieblichen Bildungsschecks mehr geben wird. Dieser Teil des Programms wird zum 31.12.2023 eingestellt!
Die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks für Unternehmen aus NRW mit maximal 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) ist aktuell noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Danach stellt das Land NRW die Förderung der betrieblichen Bildungsschecks vollständig ein.
Eine Übersicht über Ausgabestellen für Bildungsschecks außerhalb des Kreises Steinfurt gibt es hier.
Das Angebot des individuellen Bildungsschecks bleibt bis zum Ende der Förderperiode am 30.06.2024 zugänglich, um Menschen ohne Arbeitgeberunterstützung weiterhin einen Anreiz zu ihrer Kompetenzentwicklung zu bieten.
Zum Hintergrund:
Mit diesem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Mitteln aus der Europäischen Union im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können kleine Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten. Förderumfang: bis zu 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr / Förderquote: 50 %, max. 500,- € pro Bildungsscheck.
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung (mindestens einen Tag zuvor) erfolgen (eine vorherige Anmeldung zur Weiterbildung ist jedoch möglich).
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