Digitale Barrierefreiheit wird zur Pflicht

veröffentlicht am 21. November, 2024
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Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen den Zugang zu erleichtern. Dies betrifft viele mittelständische Unternehmen, vor allem jene, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Doch was bedeutet das konkret in der Umsetzung?

Warum das BFSG für alle Unternehmen wichtig ist

Das BFSG betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die auf den ersten Blick möglicherweise nicht denken, dass sie von den Regelungen betroffen sind. Die Anforderungen umfassen nicht nur bestimmte Produkte, sondern auch Dienstleistungen wie Online-ShopsWebseiten, Apps und andere digitale Schnittstellen. Diese müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – sei es visuell, auditiv oder motorisch – oder Altersklassen problemlos darauf zugreifen können.

Achtung: Auch kleinere digitale Angebote, wie Online-Shops und mobile Anwendungen, fallen unter die Regelungen des BFSG. Eine genaue Überprüfung ist daher unerlässlich, um mögliche Lücken zu identifizieren.

Für viele Unternehmen kann das eine Herausforderung sein, insbesondere wenn digitale Barrierefreiheit bisher kein Thema war. Doch genau hier liegt auch die Chance: Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur rechtliche Vorgaben einhalten, sondern sich auch neue Zielgruppen erschließen und das eigene Image als verantwortungsvolles Unternehmen stärken. Von barrierefreien Angeboten profitieren alle Nutzenden, da eine verbesserte Nutzererfahrung zu einer höheren Zufriedenheit führt.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat weitreichende Auswirkungen auf viele Bereiche des digitalen und physischen Marktes. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit umfassend erfüllt werden, definiert das Gesetz klar, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind. Dies betrifft sowohl technische Geräte als auch verschiedene digitale und Dienstleistungen, die für Verbraucher zugänglich gemacht werden müssen. Die nachfolgende Liste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Produkte und Dienstleistungen unter die Barrierefreiheitsregelungen fallen und wie diese konkret umgesetzt werden müssen:

Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
  • Elemente der Personenbeförderungsdienste wie Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Das BFSG verlangt, dass digitale Angebote und Produkte barrierefrei nutzbar sind. Doch was heißt das konkret?

  • Webseiten: Eine barrierefreie Webseite muss klar strukturiert sein, und Text-Inhalte sollten leicht lesbar sowie für Vorlesesoftware geeignet sein.
  • Apps: Ähnlich wie bei Webseiten müssen auch mobile Anwendungen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern bedienbar sind.
  • Digitale Produkte: Zum Beispiel müssen Self-Service-Terminals oder Automaten in Geschäften für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zugänglich sein.

Quelle: Mittelstand-Digital Zentrum Berlin

Mehr zum Thema z.B. unter

https://digitalzentrum-berlin.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-pflicht-zur-digitalen-barrierefreiheit-2025

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

 

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