2.000 x 1.000 € für das Engagement
Das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" geht in die 5. Runde
Antragsstellung ab dem 5. Mai 2025 möglich!
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst durchgeführt werden oder junges Engagement stärken. Dazu zählen sowohl Projekte, die im Rahmen eines bereits bestehenden Engagements umgesetzt werden, als auch Vorhaben von jungen Menschen, die bisher kaum oder gar nicht engagiert waren.
Antragsstart: 5. Mai 2025 Fristende: 1. November 2025
Durchführungszeitraum: Ab Bewilligung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2025

Förderhinweis???
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die junges Engagement stärken oder direkt von jungen Menschen umgesetzt werden. Dabei können sowohl bestehende ehrenamtliche Strukturen weiterentwickelt als auch neue Projekte ins Leben gerufen werden – auch von Jugendlichen, die bisher kaum oder gar nicht engagiert waren.
Beispiele sind:
- Neue Angebote im Sportverein
- Umgestaltung von Jugendräumen
- Aktionen zur Gewinnung junger Ehrenamtlicher
- Qualifizierungsmaßnahmen für den Vereinsnachwuchs
Voraussetzung: Die Projekte müssen thematisch zum Jahresschwerpunkt „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ passen und mindestens 1.000 Euro förderfähige Ausgaben umfassen.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – also zum Beispiel:
- Vereine
- Initiativen
- Nachbarschaften
- zivilgesellschaftliche Organisationen
Voraussetzung: Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Pro Jahr kann jede Organisation nur Förderung für ein Projekt erhalten.
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Wie funktioniert die Antragstellung?
Antragsstart: 5. Mai 2025
Antragsfrist: 1. November 2025 – oder früher, wenn das Budget ausgeschöpft ist (Windhundverfahren!)
Für den Kreis Steinfurt stehen Fördermittel für 49 Projekte (je 1.000 €) zur Verfügung
Ablauf:
- Antrag online über www.foerderung.nrw stellen
- Maßnahme und geplante Ausgaben beschreiben
- Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post an die zuständige Bewilligungsbehörde (z. B. Kreis Steinfurt) senden
- Wichtig: Es darf erst mit dem Projekt begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt!
- Die Auszahlung erfolgt automatisch etwa einen Monat nach dem Bescheid
Wie läuft die Förderung ab?
Projektdurchführung:
- Möglich ab Bewilligung bis spätestens 31. Dezember 2025
- Förderfähig sind u. a. Sachkosten, Honorare, Werbematerialien, Reisekosten (mit Einschränkungen)
- Bis zu 15 €/Stunde für ehrenamtliche Arbeit können als Eigenleistung angerechnet werden (max. 200 € / 20 %)
Verwendungsnachweis:
- Muss bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden (online + unterschrieben per Post)
- Belege hochladen, aber zusätzlich 5 Jahre aufbewahren
Bei Projektänderungen oder -absagen: vorherige Rücksprache mit der Bewilligungsstelle
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